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Das zweite Entlastungspaket 2022 ist da: Welche Maßnahmen kommen für Sie infrage?

Nach vielen Gesprächen und Planungen in den letzten zwei Monaten ist das zweite Entlastungspaket der Regierung endlich da. Dieses soll den Bundesbürgern eine Entlastung von den steigenden Energiepreisen bieten. Aber nicht alle profitieren von allen Maßnahmen gleichermaßen, und einige Maßnahmen haben noch nicht einmal einen festen Termin. Was wird also verfügbar sein, für wen und wann?

Das zweite Entlastungspaket im Detail

Die Energiepreise in Deutschland steigen bereits seit Jahren langsam an. Doch seit Russlands Angriff auf die Ukraine sind die Preise für Strom, Gas, Heizöl, Benzin und Diesel auf ein ganz neues Niveau gestiegen. Kraftstoffpreise über der 2-Euro-Marke und Strompreise weit über 40 Cent pro Kilowattstunde gehören mittlerweile zum Alltag, was für viele immer mehr zum Problem wird.

Aus diesem Grund wird das zweite Entlastungspaket der Regierung mit besonderer Spannung erwartet. Das Paket soll in den nächsten 3 Monaten eingeführt werden, beginnend am 1. Juni. Folgende fünf Maßnahmen sind zu erwarten:

Juni, Juli, August: Tankrabatt. Drei Monate lang werden die Kraftstoffpreise durch die Reduzierung der Energiesteuer gesenkt. Es wird erwartet, dass Benzin rund 35 Cent pro Liter billiger wird und Diesel rund 17 Cent.

Juni, Juli, August: 9 Euro ÖPNV Ticket. Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs profitieren künftig von drei günstigen Monatstickets für Bahn und Bus in ganz Deutschland. Jahreskarteninhaber erhalten eine Gutschrift in Höhe der Ermäßigung.

Juli (noch offen): Kinderbonus. Neben dem normalen Kindergeld sollen im Juli zusätzlich 100 Euro pro Kind ausgezahlt werden. Einen ähnlichen Kindergeldbonus gab es aufgrund der Corona-Pandemie bereits 2020 und 2021.

Juli (noch offen): 200 Euro Hartz 4-Einmalzahlung. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz 4 erhalten einmalig 200 Euro als Sonderzahlung zur Energiekostenhilfe.

September: Energiepauschale. Alle Einkommensteuerpflichtigen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro (brutto) als Teil ihres monatlichen Gehalts. Der Betrag muss auch versteuert werden. Rentner und Studenten ohne Einkommen haben keinen Anspruch auf diese Zahlung.

Es wurde kritisiert, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, wenn die Inflation weiter so steigt wie in den vergangenen Monaten. Wird im Herbst ein drittes Entlastungspaket angekündigt?