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Finanzamt nimmt Rentner ins Visier: Immer mehr müssen Steuern vorauszahlen

In diesem Jahr wächst die Bestürzung der Rentner in Deutschland, da viele erstmals ein Schreiben des Finanzamtes erhalten, das eine Vorauszahlung der Einkommensteuer fordert. Für diejenigen, die gerade eine Steuerzahlung geleistet haben und erst im nächsten Jahr mit weiteren Zahlungen rechnen, kann dies zu ernsthaften Schwierigkeiten führen, die alltäglichen Ausgaben zu bestreiten. Was ist passiert?

Zwei Lohnsteuerforderungen in diesem Jahr

„In meinem Alter (91) weiß man gar nicht, ob man es nächstes Jahr noch schafft. Außerdem wird alles teurer. Es zeigt sich immer wieder: Was man im Leben geleistet hat, wird hierzulande offenbar nicht gewürdigt.“ So lautete ein sehr enttäuschter Brief einer Rentnerin an ihre Lokalzeitung, nachdem sie trotz Zahlung eine neue Lohnsteuerforderung erhalten hatte.

Laut einem Sprecher des Thüringer Finanzministeriums ist das Vorgehen des Finanzamts aber korrekt. Der Grund dafür ist zweierlei: Die Mehrheit der Rentner zahlt keine monatliche Lohnsteuer wie reguläre Arbeitnehmer. In diesem Fall sind die Einkommensteuerzahlungen für das laufende Jahr gemäß § 37 des Einkommensteuergesetzes im Voraus zu leisten.

In diesem Jahr sind noch viel mehr Rentner betroffen

Dass in diesem Jahr so viele Rentner mehr davon betroffen sind, liegt daran, dass die Vorauszahlung fällig wird, wenn die Höhe der Einkommensteuer 400 Euro im Kalenderjahr oder 100 Euro im Quartal übersteigt. Da der Prozentsatz der Rentenzahlungen gestiegen ist, liegen nun viel mehr Rentner über der 400-Euro-Grenze.

Beträgt Ihr Steuerbescheid für 2021 also über 400 Euro, wie im Fall der Rentnerin, die an ihre Lokalzeitung schrieb, erhalten Sie für das laufende Jahr (2022) eine zweite Einkommensteuerforderung in gleicher Höhe.

Dabei handele es sich, so der Sprecher des Thüringer Finanzministeriums, eigentlich nicht um eine Zahlung, die auf künftigen Einnahmen basiere. Sie basiert auf dem laufenden Jahr und wird daher bei Ihrer nächsten jährlichen Einkommensteuererklärung vollständig berücksichtigt und angepasst.