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Ab Februar: Impflicht für alle

Wegen der dramatischen Corona-Lage wird die Reißleine gezogen. Zur Not soll die Impflicht mit hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen durchgesetzt werden, denn Österreich ist am Limit.

Es ging offenkundig nicht mehr anders. In Salzburg ist die Sieben-Tage-Inzidenz der Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche von knapp 1094 auf 1719 am Donnerstag in die Höhe geschnellt. Die Kliniken sind am Limit. 

Trotz aller Überzeugungsarbeit und Kampagnen hätten sich zu wenige Menschen impfen lassen, sagte Österreichs Bundeskanzler Alexander Schallenberg. Daher werde es ab 1. Februar 2022 zu einer Impfpflicht kommen. „Wir wollen keine fünfte Welle, wir wollen keine sechste und siebte Welle.“ 

Erst an diesem Montag hatte in Österreich eigentlich ein Lockdown für Ungeimpfte begonnen, die nur noch zum Einkaufen oder aus anderen wichtigen Gründen das Haus verlassen dürfen. Nun werden die Beschränkungen auf Geimpfte ausgeweitet. Am Montag schließen deshalb Restaurants, Läden, Kinos, und Theater. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen.

Auch die Geimpften müssten die Maßnahme in Kauf nehmen, „weil sich zu viele unsolidarisch gezeigt haben“, sagte Schallenberg. Es sei nicht gelungen, genug Menschen zu überzeugen, sich impfen zu lassen. Die Konsequenz seien überfüllte Intensivstationen und großes menschliches Leid.

Der Lockdown sei ein schwerer Schritt. „Das schmerzt enorm“, sagte der Kanzler weiter und kritisierte – ohne sie beim Namen zu nennen – die in Österreich einflussreiche rechte FPÖ. Deren Impfkritik sei eigentlich ein „Attentat auf unser Gesundheitssystem“. Die Konsequenz daraus seien überfüllte Intensivstationen und enormes menschliches Leid.

„Wir müssen der Realität ins Auge schauen“, begründete der österreichische Kanzler die Entscheidung zur Impfpflicht. „Aufgestachelt von radikalen Impfgegnern und fadenscheinigen Fake-News“ haben sich zu wenige impfen lassen, so Schallenberg. 

Die ab 1. Februar 2022 geplante Impfpflicht will Österreich offenbar insbesondere mit Geldstrafen durchsetzen. Ein Verstoß werde als „Verwaltungsübertretung“ behandelt, so Schallenberg. Das entspricht  einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland. Allerdings ist in Österreich auch eine Freiheitsstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit möglich, wenn dies notwendig ist, um eine Person von weiteren Übertretungen gleicher Art abzuhalten. Sie darf bis zu sechs Wochen dauern.

„Es wird selbstverständlich Ausnahmen geben für jene Menschen, die einfach nicht geimpft werden können aus medizinischen Gründen“, sagte Österreichs Bundeskanzler. „Das wird mit Augenmaß gemacht.“

Foto: dts Nachrichtenagentur