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Paukenschlag: Meldungen von Impfschäden haben sich verdreifacht

Die Zahl der Meldungen über Impfschäden durch Corona-Impfstoffe, die bei den Behörden eingegangen sind, hat sich fast verdreifacht seit Ende Mai. Hunderte von Menschen sind der Meinung, dass ihre Gesundheit nach der Corona-Impfung, die sie eigentlich schützen sollte, ernsthaft gelitten hat. Diese Impfschäden werden nun von den Gesundheitsbehörden offiziell anerkannt. Hier ist, was Sie wissen müssen.

In Deutschland wurden über 183.281.410 Dosen Corona-Impfstoffe verabreicht. Diese Impfstoffe sollten die Menschen vor dem schweren Verlauf einer Corona-Infektion schützen. Für die meisten Menschen war dies erfolgreich, aber unter den 64,8 Millionen Deutschen, die geimpft wurden, gibt es eine beträchtliche Anzahl von Menschen, bei denen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind.

Im September dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei erstmals Strafanzeige gegen Pfizer/Biontech gestellt hat. Was mit einer Handvoll Fälle begann, weitete sich schnell aus: Die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt inzwischen über 350 Betroffene. Klagen gegen den Pharmariesen sind in Berlin, Köln und München eingereicht worden.

Es sind allesamt Fälle von Menschen, die glauben, nach der Corona-Impfung schwere, lebensbedrohliche Schäden erlitten zu haben. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich sagt, die Anwaltskanzlei habe ein überwältigendes Echo erhalten, als die Menschen von den Klagen gegen Biontech erfuhren: “Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es derart viele Reaktionen gibt. Die Impfreaktionen scheinen ein viel größeres Ausmaß zu haben als erwartet wurde.”

Die Zahl der Meldungen von Corona-Impfschäden bei den Bundesgesundheitsbehörden geht in die Tausende. Nach dem Bundesversorgungsgesetz hat jeder, der nach einer öffentlich empfohlenen Impfung einen lebensbedrohlichen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Versorgungsleistungen. Bis Ende Oktober sind insgesamt 5297 Anträge eingegangen.

Viele Anträge wurden nach der Prüfung abgelehnt, und noch nicht alle sind geprüft worden. In rund 160 Fällen haben die Gesundheitsbehörden bisher jedoch entschieden, dass der Antrag der betreffenden Person begründet war und tatsächlich ein Gesundheitsschaden infolge der Impfung eingetreten ist.