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Achtung! Änderungen seit 1. Oktober: Gelten Sie noch als geimpft?

In Deutschland treten ab dem 1. Oktober neue Corona-Maßnahmen und -Vorschriften in Kraft. Dazu gehört die erneute Pflicht zum Tragen von Masken in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch für Geimpfte wird es eine große Veränderung geben: Schätzungsweise 12 Millionen Menschen in Deutschland werden davon betroffen sein. Werden Sie am 1. Oktober noch als vollständig geimpft gelten?

Die Regeln für Corona-Impfungen werden sich bald komplett ändern. Seit Februar galt man als vollständig geimpft, wenn man entweder zwei Impfungen erhalten hatte oder nach einer Covid-19-Infektion geimpft wurde. Nun werden alle Personen mit diesem Impfstatus nicht mehr als “vollständig geimpft” gelten.

Stattdessen erfordert die neue Definition des Impfstatus gemäß dem aktualisierten Infektionsschutzgesetz, das am 1. Oktober in Kraft tritt, dass Sie drei Impfungen benötigen, um als vollständig geimpft zu gelten. Das heißt, die beiden Grundimpfungen plus eine Auffrischungsimpfung. Diejenigen, die nachweisen können, dass sie sich von einer Infektion mit Covid-19 erholt haben, benötigen zwei weitere Impfungen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Für diejenigen, die eine zusätzliche Impfdosis benötigen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) einen der neuen Impfstoffe von Moderna oder Pfizer/Biontech, die für Omikron angepasst wurden. Es werden drei verschiedene Impfungen angeboten: Eine, die für Omikron BA.1 angepasst ist und zwei, die für Omikron BA.4 und BA.5 angepasst sind. Die STIKO weist darauf hin, dass alle Impfungen nachweislich gegen Omikron und alle bisherigen Coronavirus-Varianten gleichermaßen wirksam sind.

Eine vierte Dosis, d.h. eine zweite Auffrischungsimpfung, wird derzeit nur für Personen über 60 Jahre und für Personen empfohlen, die aus anderen Gründen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion haben.

Der Impfstatus könnte bald wieder sehr wichtig werden, und zwar nicht nur wegen des erhöhten Schutzes: Nach dem Infektionsschutzgesetz könnten Bars, Restaurants und andere Einrichtungen in Innenräumen in diesem Winter wieder den Impfstatus überprüfen, bevor sie ihren Gästen erlauben, ihre Masken abzunehmen.