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Achtung neu: Das sind die aktuellen Corona-Quarantäne-Regeln

Der Herbst ist fast schon da. Und entsprechend befürchten die führenden Politiker und Wissenschaftler in Deutschland auch, dass die Corona-Infektionszahlen demnächst wieder massiv ansteigen. Eigentlich tun sie das sogar schon, wenn man einmal einen Blick auf die Zahlen wirft. Das ist auch der Grund, warum Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sich eigentlich jetzt schon weitere Einschränkungen wünscht. Als Beispiel führte er bereits vor Wochen die Maskenpflicht in Innenräumen an. „Je früher man die Bremse tritt, umso besser“, sagte er kürzlich in Berlin.

Doch wie sieht es eigentlich momentan aus, wenn man an Corona erkrankt ist? Wie gestalten sich die aktuellen Quarantäne-Regeln? Das wissen wohl die wenigsten. Daher im Folgenden eine Anleitung des To Dos für den Fall einer Infektion.

Wer positiv auf das umstrittene Virus getestet wird, der muss sich nach wie vor isolieren. Dabei gilt: Positiv Getestete müssen grundsätzlich für mindestens fünf Tage in die häusliche Isolation. Das gilt auch für vollständig geimpfte Menschen.

Nach fünf Tagen kann man sich dann aus der Quarantäne freitesten. Empfohlen wird „nach dem fünften Tag wiederholt einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen und in Isolation zu bleiben, bis der Test negativ ist“, heißt es vom Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wer in Quarantäne ist, dem ist jeglicher Kontakt mit haushaltsfremden Menschen verboten. Bei einem Verstoß dieser Regel kann ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro fällig sein. Bei wiederholten Verstößen kann die Summe sogar bei bis zu 25.000 Euro liegen.

Für Beschäftigte im medizinischen Bereich (dazu zählen neben Pflegeheimen aus Kliniken und Arztpraxen) gibt es eine zusätzliche Regel: Vor Rückkehr an den Arbeitsplatz muss man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Außerdem kann man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten mit einem PCR- oder Schnelltest.

Man sollte aber beachten, dass die Regeln von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Eine spezielle Erkundigung ist daher ratsam.