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Behörden informieren: Neue Corona-Regeln ab Oktober

Zum 1. Oktober kehren in Deutschland einige Corona-Regelungen zurück. Zwei davon sind allgemein gültige Regeln, die für alle Bundesländer gelten:
– Im öffentlichen Bahn-Verkehr muss ab dem 1. Oktober bundesweit wieder einheitlich eine Maske getragen werden. In Flugzeugen besteht hingegen keine Maskenpflicht mehr.
– In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen kehrt eine FFP2-Maskenpflicht zurück.

In Bayern gibt es zusätzlich zu den oben genannten allgemeingültigen Regeln noch eine Sonderregel. Die Testpflicht in Schulen und Kitas soll wieder eingeführt werden. Grade in Kindergärten und Schulen, in denen teilweise kleinste Kinder miteinander unterrichtet werden, gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Schon zu Beginn der Pandemie in 2020 war öfter die Rede davon, dass vor allem dort, in diesen Einrichtungen, ein hohes Infektionsgeschehen stattfindet. Natürlich sind die Hygienemaßnahmen vor allem in Kitas kaum umsetzbar. Das scheint Bayern auch nach wie vor kritisch zu sehen und hat sich deswegen dazu entschlossen, mit Anbruch des 1. Oktobers auch hier wieder genauer hinzusehen und die Kinder regelmäßig zu testen. Wie genau sich das ganze gestaltet, ob die Eltern die Kinder zuhause testen müssen, oder ob zentral in Kitas und Schulen getestet wird, liegt wohl im Ermessen der einzelnen Einrichtungen.

Wie streng sich die einzelnen Bundesländer am Ende an die ( vor allen Dingen allgemein gültigen Regeln) halten werden, ist sicher auch vom generellen Infektionsgeschehen in der Bundesrepublik und auf der Welt abhängig. Momentan steigen die Coronazahlen in Deutschland wieder. Auch wenn das ganze Thema den Sommer über wieder in den Hintergrund gerückt ist, darf man die Relevanz des Geschehens nicht unterschätzen.

Am Ende soll der neue, angepasste Impfstoff auch in diesem Herbst erneut dazu beitragen, dass Infektionsgeschehen einzudämmen und die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.