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Paukenschlag: Länder wollen eigenständig die Corona-Regeln verlängern

So wie es aussieht, wird der sogenannte Freedom Day in Deutschland noch eine ganze Weile auf sich warten lassen. Die Infektionszahlen in Deutschland steigen immer weiter an und somit wollen die Länder die bestehenden Corona-Maßnahmen noch einmal verlängern, wie aus einem Beschlussentwurf der Gesundheitsminister hervorgeht.

Schon zum 20.März sollten die 2G/3G-Regeln, die Maskenpflicht und Obergrenzen für Veranstaltungen fallen. Laut dem Infektionsschutzgesetz war vorgesehen, dass an diesem Tag beinahe alle Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie aufgehoben werden sollten. Um besonders gefährdete Gruppen auch weiterhin zu schützen, waren zumindest Basismaßnahmen vorgesehen, welche die Länder eigenverantwortlich hätten umsetzten können. Insbesondere betraf dies eine Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Doch auch im Personennahverkehr und Gemeinschaftsunterkünften sollten diese Einschränkungen gelten. Ebenso war geplant, dass es in Kliniken, Pflegeheime sowie Schulen und Kitas eine Testpflicht gebe. Falls die Situation weiter eskalieren sollte, so könnten in Hotspots weitere Beschränkungen eingeführt werden.

Das alles ist aber angesichts der immer weiter steigenden Inzidenzen offenbar nicht genug. Viele Länder haben daher entschieden, die im Gesetz enthaltene Übergangsregelung voll auszunutzen und die Beschränkungen zumindest bis zum 2. April zu verlängern. Und nun planen die Bundesländer der Beschlussvorlage nach, dies noch einmal um weitere vier Wochen zu strecken. Das bedeutet, dass Deutschland noch bis in den Mai hinein mit Corona-Regeln wird leben müssen.

Das neue Papier offenbart auch die Gründe für die geplante Verlängerung. „Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht“. Mit dieser Regelung sollen auch Schwächen in der gesetzlichen Regelung geschlossen werden. Besonders die schwammige Formulierung der Basisschutzmaßnahmen und der Hotspot-Regelungen sollen somit effizienter umgesetzt werden.

Die Länder fordern vor allem eine genaue Definition zum Thema Hotspot und wann notwendige Maßnahmen umgesetzt werden können. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Für das Bestehen eines ‚Hot Spots‘ müssen geeignete Kriterien klar und vollziehbar vorgegeben werden. Die Kriterien des Gesetzes, wie z. B. ‚erhöhte Pathogenität‘ oder ‚besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen/ besonders starker Anstieg an Neuinfektionen‘ oder ‚Überlastung der Krankenhauskapazitäten‘, sind ohne weitere Erläuterung und Vorgaben nicht rechtssicher handhabbar und lassen divergierende Anwendungen in den Ländern befürchten. Hier sollten zumindest weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden, ohne dass konkrete Grenzwerte festgelegt werden.“

Oberstes Ziel der Verlängerung der Übergangsregelung müsse es sein, dass genau geregelt wird, wann zum Beispiel ein ganzes Bundesland als Hotspot eingestuft werden kann.