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Bundesländer am Wendepunkt: Lockerungen gestoppt – Corona-Maßnahmen verlängert

Bundesweit steigen die Inzidenzzahlen massiv an. Diese Tatsache hat einige Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Umdenken bei den geplanten Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen bewegt. Sie wollen diese nun bis zum 2. April verlängern und die dafür von der Bundesregierung im Entwurf für die neue Verordnung vorgesehene Übergangszeit voll ausnutzen.

So hat am Dienstag das bayerische Kabinett beschlossen, die 2G- und 3G-Regeln sowie die an Schulen und im Handel geltende Maskenpflicht bis mindestens 2. April beizubehalten. Gleiches ist für das Nachbarland Baden-Württemberg geplant, kündigte in Stuttgart Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl an.

Regen Gebrauch von dieser Übergangsregel werden auch die beiden Bundesländer Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern machen. Dies bestätigten Regierungssprecher sowohl in Erfurt als auch in Schwerin.

Eine unveränderte Verlängerung der aktuellen Verordnung über diesen Freitag hinaus ist von der Gesundheitsbehörde in Hamburg festgelegt worden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass es in der Hansestadt mit dem geplanten Ende der Maßnahmen auch die aktuellen Ferien zusammenfallen. Es wird einem starken Anstieg bei den Infektionen gerechnet.

Eine Übergangsverordnung bis einschließlich dem 2. April plant derzeit auch die Landesregierung in Niedersachsen. Hingegen ist eine endgültige Entscheidung in Nordrhein-Westfalen noch nicht gefallen. Dazu will die schwarz-gelbe Landesregierung zunächst die Entscheidungen über das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene abwarten. Doch geht man landesweit von einer Beibehaltung der Maskenpflicht an den Schulen aus.

Abweichend von den maximalen Möglichkeiten hat das Saarland die Maßnahmen lediglich bis zum 31. März verlängert. Damit soll eine Option geschaffen werden, auf kurzfristige Anpassungen durch die Bundesregierung reagieren zu können, hieß es aus dem zuständigen Gesundheitsministerium.

Der vorgelegte Entwurf, der auf einer gemeinsamen Abstimmung der Bundesminister für Gesundheit und Justiz, Karl Lauterbach und Marco Buschmann, basiert sieht vor, dass den Ländern eine Übergangsregelung für die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nach 2G- oder 3G ermöglicht werden soll. Damit können Regelungs- und Schutzlücken effektiv vermieden werden und gilt bis einschließlich dem 2. April. Ausgenommen von dieser Karenzzeit sind aber Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung.

Eine rege Nutzung dieser Zeit fordert auch der Gesundheitsminister. Es sollen dann die Landesvorschriften so angepasst werden, dass es verpflichtende Regelungen in Hochinzidenzregionen gibt. Gegenüber der ARD betonte Lauterbach: „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen.“