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Bundesregierung besteht auf eine Bedingung bei Corona-Lockerungen

Für den Mittwoch wird mit weiteren Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen gerechnet. Allerdings sollen die nächsten Schritte zur Normalität durch das Kanzleramt an eine Bedingung geknüpft werden. Ein neuerlicher Lockdown soll dann auf regionaler Ebene möglich sein, wenn es zu einem Anstieg der Infiziertenzahlen kommt.

Anscheinend will das Bundeskanzleramt eine Bedingung für weitere Lockerungen in der derzeitigen Krise stellen. Kommt es zu einem erneuten „exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen“, so müssten auf regionaler Ebene die Maßnahmen zur Bekämpfung erneut verschärft werden. Dies hat die „Bild“-Zeitung mit Bezug auf ein vertrauliches Konzept des Kanzleramtsministers Helge Braun aus den Beratungen mit den Ländern vermeldet.

Sollte demnach ein Landkreis mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche haben, so sei dieses Vorgehen „unvermeidlich“. Die Beschränkungen vom 20. April würden dann umgehend wieder in Kraft treten. Schließen müssten somit Schulen, Friseursalons und andere Einrichtungen. Ebenso treten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft.

Laut „Bild“ gibt es aber eine Ausnahme bei den Neuinfektionen. Sollte sich der Ausbrauch auf einen spezifischen Ort, wie ein Alten- oder Pflegeheim, beschränken lassen, könnten die Lockerungen weiter gelten.

Sollte es zu einer zweiten Welle mit Infektionen kommen, dann würde es eine Rückkehr in einen regionalen Lockdown geben. Eindringlich warnt unter anderem das Robert-Koch-Institut davor. Lothar Wieler, Präsident des RKI, sagte dazu: “Das ist eine Pandemie. Und bei einer Pandemie wird dieses Virus so lange Krankheiten hervorrufen, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung infiziert sind”. Mit großer Sicherheit werde es aus Sicht des RKI eine zweite Welle geben, die Mehrzahl der Wissenschaftler teilt diese Ansicht. Auch eine dritte Welle ist demnach nicht ausgeschlossen.

Die Angaben wurden vom Bundeskanzleramt weder dementiert noch in irgendeiner Form bestätigt. Ein Pressesprecher ließ dazu verlauten: “Die vertraulichen Besprechungen des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über weitere Maßnahmen in der Corona-Krise dauern an. Beschlüsse dazu werden in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten gefasst.”

Am Mittwoch soll es in den Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder um weitere Öffnungsschritte gehen. Dabei strebt die Bundesregierung ein einheitliches Vorgehen bei den Lockerungen an. Jedoch sind in den vergangenen Tagen mehrere Bundesländer mit Vorgaben vorangeprescht. Diese gehen teilweise weit über die bisherigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern hinaus.