Körperverletzung: Verfassungsgericht dürfte Impfpflicht kassieren

Immer mehr Experten und auch die Regierung in Deutschland sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus, um die Pandemie endlich nachhaltig zu bekämpfen. Dass das aber offenbar nicht so einfach umzusetzen ist, wird erst jetzt bekannt.

Aus juristischer Sicht nämlich erfüllt die Impfung den Tatbestand einer Körperverletzung. Eine Impfpflicht “bedarf daher eine sicheren rechtlichen Grundlage”, erklärt auch der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei “19 – die Chefvisite”.

“Im Regelfall” werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt “strafrechtlich irrelevant”, so Bosbach. “Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang”, betont er. Er ist “mehr als skeptisch”, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Er sieht nur Chancen für eine Regelung für Risikogruppen – etwa alle Menschen über 50 Jahre.

Und auch die Verkürzung des Genesenen-Status gehe seiner Ansicht nach überhaupt nicht. Zumindest in den Fällen, in denen die Verkürzung auch rückwirkend Bestand hat.

Laut Bosbach habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach “seinen Laden nicht im Griff”. Er könnte die Lage in Deutschland nicht einmal unfallfrei erklären. Damit einhergehend sinkt die Akzeptanz der Maßnahmen innerhalb der Bevölkerung merklich. Um das Ruder noch einmal herumzureißen und das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zurückzuerlangen, sollte man möglichst bald Diskussionen zu Öffnungsplänen beginnen.

Ob das aber schon sehr bald der Fall sein wird bleibt abzuwarten. Bislang haben nur Länder wie etwa Großbritannien oder Dänemark die Coronapandemie für beendet erklärt.