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Corona-Ampel springt auf Rot: Ab Dienstag schärfere Regeln

Die Krankenhaus-Ampel soll den Ernst der Corona-Lage in den Kliniken anzeigen. Da nun ein weiterer Grenzwert überschritten wurde, gilt von nun an in Bayern Alarmstufe Rot. Schon am Dienstag gelten damit schärfere Corona-Regeln.

Die Krankenhaus-Ampel zur Überwachung der Corona-Lage in Bayern ist auf Rot gesprungen. Noch am Wochenende wechselte der Alarm-Status von Grün auf Gelb, nachdem mehr als 450 Corona-Patienten auf die Intensivstation verlegt werden mussten. Am Montag stieg die Zahl auf über 600 Intensivpatienten. Damit springt die Corona-Ampel auf Rot. Schon am nächsten Tag greifen weitere Corona-Beschränkungen in Bayern. Vor allem Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich auf Einschränkungen gefasst machen.

Ab Dienstag, 09. November gelten folgende Regeln im Freistaat:
Statt 3G oder 3G plus gilt für viele Kultur-, Sport- und Freizeitangebote nun 2G. In Fitnessstudios, Theater, Museen, Schwimmbäder oder Zoos dürfen damit nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind und Kinder unter 12 Jahren.

Für Menschen, die nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen Veranstalter Ausnahmen machen. Damit dies rechtlich gültig ist, müssen die Betroffenen eine ärztliche Bescheinigung mit vollem Namen und Geburtsdatum sowie einen negativen Corona-Test vorlegen. Es muss sich dabei um ein Original-Dokument handeln. Kopien oder Handyfotos sind nicht zulässig.

Bei Friseuren oder Kosmetikstudios sowie in Restaurants und Hotels tritt 3G plus in Kraft. Hier erlangen Nicht-Geimpfte durch einen negativen PCR-Test ihr Zutrittsrecht. Schülerinnen und Schüler müssen nur einen Schülerausweis vorlegen, da sie in der Schule ohnehin regelmäßig getestet werden.

Für Hochschulen und Bibliotheken reicht ein Corona-Schnelltest oder natürlich der Nachweis einer Impfung oder Genesung. Hier gilt weiterhin 3G.

Am Arbeitsplatz gilt nun für alle Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten 3G, insofern die Mitarbeiter währen ihrer Arbeitszeit mit anderen Personen in Kontakt stehen. Wer im Homeoffice arbeitet, bleibt also von der Nachweispflicht befreit.

Öffentliche Verkehrsmittel darf weiterhin jeder Mensch benutzen, aber hier bleibt die FFP2-Msakenpflicht bestehen. Gleiches gilt für Einkaufsgeschäfte.

Für Diskotheken, Clubs und Sex-Angebote galt schon bei Gelb 2G. Daran ändert sich nichts.

Die Ampelstufe Rot bleibt solange bestehen, bis drei Tage in Folge weniger als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Medienberichten zufolge könnte dies länger dauern als in bisherigen Wellen, weil die Intensivpatienten inzwischen jünger sind und ihr Überlebenskampf länger anhält.

Viele Intensivpatienten seien 30 oder 40 Jahre alt, berichtet Uwe Janssens von der Deutschen Interdisiplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Die Sterblichkeit liege dennoch bei über 50 Prozent.