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Corona Herbstwelle: Justizminister gibt Infos zu Maskenpflicht und Lockdowns bekannt

Es wurde bereits viel darüber spekuliert, mit welchen Maßnahmen in Deutschland zu rechnen ist, wenn die vorhergesagte Corona-Welle im Herbst eintrifft. Mehrere Länder fordern schärfere Regelungen, die sie bereits im Sommer in Kraft setzen können. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann klargestellt, was die Deutschen im Herbst erwarten können.

In einem Interview mit der Morgenpost erklärte Buschmann, dass die Bundesregierung, während die sommerliche COVID-19-Welle langsam abflacht, einen Maßnahmenplan auf den im Herbst und Winter zu erwartenden Ansturm von Corona vorbereitet. Dieser Plan wird dem Bundestag im September zur legislativen Verabschiedung vorgelegt.

Obwohl die genauen Einzelheiten des Plans noch nicht bekannt sind, kann Buschmann bestätigen, dass er keine weiteren Lockdowns, Schulschließungen oder Ausgangssperren beinhalten wird. Die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen wird jedoch im Herbst wieder eingeführt.

“Die Wirksamkeit von Masken für Personen in Innenräumen ist unbestritten”, so Buschmann. “Deshalb wird eine Form des Maskentragens in Innenräumen in unserem Entwurf sicher eine Rolle spielen. Wir arbeiten bereits mit der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.”

Die Koalition sei sich einig, so Buschmann, dass jetzt, im dritten Winter mit Corona, Lockdowns und Schulschließungen keine sinnvolle Maßnahme mehr seien und eher schaden als nutzen würden. Mehrere Studien haben vor den schwerwiegenden psychischen und sozio-psychologischen Auswirkungen von Lockdowns auf Kinder gewarnt. Es werden daher alle Anstrengungen unternommen, um dies zu vermeiden.

Buschmann betonte auch, dass die Regierung Maßnahmen ergreifen wird, um die Erfassung von Daten zu Infektionen und zur Entwicklung der Pandemie zu verbessern. Dazu gehört die Durchführung von Abwassertests zur Vorhersage von Infektionswellen. Diese Maßnahme ermöglicht es Wissenschaftlern, SARS-CoV-2 in einer Gemeinde festzustellen, noch bevor Daten aus Arztpraxen oder Krankenhäusern an die Gesundheitsbehörden gemeldet werden.

Das derzeitige Infektionsschutzgesetz läuft am 23. September aus. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass eine vollständige Überarbeitung weit vor diesem Datum geplant ist.