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Deutschland stoppt die Steuerklassen 3 und 5: Und jetzt?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, von denen die Steuerklassen 3, 4 und 5 für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner relevant sind.

Die Steuerklasse 3 wird für den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner gewählt, der das höhere Einkommen hat. Die Steuerklasse 5 wird für den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner gewählt, der das geringere Einkommen hat. Wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben, können sie die Steuerklasse 4 wählen.

Die Wahl der Steuerklasse hat immer Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber vom Gehalt abzieht. Wenn ein Ehepartner beispielsweise die Steuerklasse 3 wählt und der andere Ehepartner die Steuerklasse 5, wird dem Partner mit Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuer abgezogen, während dem Partner mit Steuerklasse 5 mehr Lohnsteuer abgezogen wird. Da Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner am Ende aber ohnehin gemeinsam veranlagt werden, spielt das schlussendlich keine Rolle.

Immer ist es jedoch auch möglich, dass sich Steuerklassen ändern oder angepasst werden müssen um den besten steuerlichen Vorteil für ein Paar herauszuholen.

Doch nun scheint es eine ganz besonders große Neuerung in der Steuerreform zu geben: Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das Ehegattensplitting bald Geschichte sein. Dass bedeutet, dass die Kombination aus den Steuerklassen III (3) und V (5) abgeschafft werden soll und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Das wiederrum hat dann zur Folge, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch tatsächlich
Die Änderung solle laut den Ampel-Partnern für mehr Gerechtigkeit sorgen und dient demnach der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.“