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Die Bundeswehr bereitet sich auf Krieg vor: Wer muss in den Kampf ziehen?

Fast 14 Monate ist es nun her, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine begann. Putins “Sondereinsatz”, der innerhalb von zwei Wochen beendet sein sollte, zieht sich in die Länge. Russlands Angriffe sind bisher ins Leere gelaufen. Militärexperten sind sich einig, dass Putin zunehmend unter Druck steht, einen entscheidenden Schlag nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen die NATO zu führen.

Putins Propagandisten haben zahlreiche Drohungen gegen Deutschland geäußert. Jetzt bringt Putin in Belarus taktische Atomwaffen in Position, die mit verheerender Wirkung gegen Polen und Deutschland eingesetzt werden könnten. Wer wird unter den Hunderttausenden sein, die für die Verteidigung des Landes kämpfen werden müssen?

Laut Statista gab es im Januar 2023 in Deutschland 183.277 aktive Soldaten. Diese setzen sich aus Berufssoldaten, Vertragssoldaten und einer kleineren Anzahl von Freiwilligen zusammen. Darüber hinaus verfügt das Land über eine Reserve von rund 100.000 Personen mit militärischer Vorbildung, die im Kriegsfall mobilisiert werden könnten.

Im Falle eines Angriffs auf Deutschland würde jedoch ein Vielfaches dieser Zahl an Verteidigern benötigt. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Wehrpflicht wieder eingeführt werden müsste. Diese ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, da der Fokus des Landes auf der Industrie und nicht auf dem Militär lag.

Unter bestimmten Umständen, wie einem direkten Angriff oder einer großen Bedrohung für die Sicherheit des Landes, könnten Bürger wieder zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen werden. Artikel 12a des deutschen Grundgesetzes lautet: “Männer können vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einer Einheit des Zivilschutzes verpflichtet werden.”

Alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren sind verpflichtet, an der Verteidigung Deutschlands mitzuwirken. Ausnahmen würden nur aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen gewährt. Frauen sind derzeit von der Wehrpflicht ausgenommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mann zu den Waffen greifen muss. Für diejenigen, die nicht bereit sind zu kämpfen, sieht das Grundgesetz andere Möglichkeiten vor. Dazu gehört der Einsatz in einem Krankenhaus, um Verwundete zu versorgen, oder die Übernahme einer Funktion im öffentlichen Dienst.

Foto: Bundeswehr-Soldaten, über dts Nachrichtenagentur