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Die Grundsteuerreform kommt – das müssen Sie jetzt schon beachten

Auf Immobilieneigentümer wartet ab dem 1. Juli eine besondere Mehrarbeit: Die Neuberechnung der Grundsteuer muss in einer gesonderten Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Wer also viel besitzt, der hat auch viel zu tun. Denn für jede Art von Grundstücksbesitz muss eine Erklärung abgegeben werden. Die Grundsteuer in Deutschland soll für beinahe 36 Millionen Gebäude und Grundstücke neu berechnet werden. Erstmals fällig wird die neue Grundsteuer dann im Jahr 2025. Wie hoch die neue Grundsteuer am Ende für die Eigentümer ausfällt, hängt nicht zuletzt vom Standort der Immobilie und den Hebesätzen der Stadt oder Gemeinde ab. Experten erwarten, dass es in Großstädten künftig teurer werden dürfte, in strukturschwachen Regionen hingegen günstiger.

Schon jetzt sollte man sich vorbereiten, denn die Abgabefrist ist knapp begrenzt: Bis zum 31. Oktober diesen Jahres müssen die Erklärungen eingereicht werden. Bei Verspätung warten entsprechende Strafgelder. Leider ist den meisten Bürgern jedoch überhaupt nicht klar, was jetzt zu tun ist. Eine entsprechende Aufklärung hat bislang nicht stattgefunden.

Dabei ist es außerdem nicht ganz klar, welche Daten die steuerpflichtigen Bürger nun zusammensuchen müssen. Das hängt allerdings auch vom Bundesland ab, in dem das eigene Grundstück oder die eigene Immobilie sich befindet. Unter anderem sind jedoch Grundbucheinträge, Bodenrichtwerte und Baujahre gefragt. Manchmal auch Kaufverträge und Teilungserklärungen.

Daten, die man für die eigene Neuberechnung seiner Grundsteuer benötigt, findet man unter www.grundsteuer.de. Die verschiedenen Steuerbehörden listen hier auch Mustererklärungen oder Videos zur Hilfe auf. Wer sich gut informiert, der kann eine solche Grundsteuererklärung vermutlich selbst machen. Unterstützung kann aber auch ein Steuerberater bieten. Gerade wenn man verschiedene Grundstücke oder Immobilien im Besitz hat, wäre eine professionelle Hilfe hier sicher ratsam.