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Diese Hilfen erhalten ukrainische Flüchtlinge in der Bundesrepublik

Seit dem Angriffskrieg der Russen in der Ukraine Ende Februar des vergangenen Jahres flohen jeden Tag tausende Ukrainer und Ukrainerinnen nach Deutschland um sich und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Noch heute fliehen die Menschen.
Und in der Bundesrepublik Deutschland werden sie glücklicherweise auch nicht alleingelassen. Im Gegenteil.

Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, haben in bestimmten Situationen Anspruch auf verschiedene Formen der Hilfe und Unterstützung durch den deutschen Staat.

Dazu gehören seit dem 1. Juni 2022 hin erster Instanz Sozialleistungen. Ukrainer, die in Deutschland leben und hier arbeiten oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben in der Regel Anspruch auf verschiedene Formen von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt), Kindergeld oder Sozialhilfe.
Auch die Gesundheitsversorgung ist hier sichergestellt. Ukrainer mit den oben genannten Voraussetzungen sind in der Regel gesetzlich krankenversichert und haben damit Anspruch auf medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser.

Außerdem haben Ukrainer, die in Deutschland leben und hier eine Schule oder Universität besuchen möchten, in der Regel Anspruch auf Bildungsförderung durch den Staat, wie zum Beispiel Bafög.

Beraten und unterstützt werden sie in all ihren Belangen und Anliegen von verschiedenen öffentlichen Stellen. Das Arbeitsamt vermittelt die entsprechenden Angebote.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Ukrainer in Deutschland automatisch Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben. Der Anspruch hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Aufenthaltsstatus und der Art der Beschäftigung. Es ist daher ratsam, sich bei Bedarf bei den zuständigen Behörden zu informieren um möglichst schnelle und bestmöglichste Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Leider ist die Sprachbarriere bei vielen Flüchtlingen hier aber sehr groß.