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Dobrindt kündigt “Investitionsschutzgesetz” an

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein neues “Investitionsschutzgesetz” angekündigt. Damit will er die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen und die dafür zu zahlenden Entschädigungen genau regeln und damit erschweren. “Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist”, sagte Dobrindt der “Bild”.

Nach seinen Angaben soll das Gesetz drei zentrale Vorgaben enthalten: Erstens sollen bei Verstaatlichungen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Dieser müsse durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.

Drittens soll eine Vergesellschaftung nach Dobrindts Plänen nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.

Die Bundesregierung hatte sich auf ein solches Gesetzesvorhaben geeinigt, um Vergesellschaftungen auf Landesebene zu erschweren. Auslöser sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften, wie es dort auch ein Volksentscheid forderte.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Alexander Dobrindt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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dts