Wer innerhalb der Coronapandemie mit einem Nicht-EU-zugelassenen Impfstoff immunisiert wurde, sollte seinen Impfstatus laut bisheriger STIKO-Empfehlung mit zwei mRNA-Impfstoffen, die in der EU zugelassen sind, auffrischen bzw. sich hierzulande einer komplett neuen Grundimmunisierung zu unterziehen. So jedenfalls lautete die Regel bisher. Doch jetzt ist sie hinfällig.
Wie das Robert-Koch Institut (RKI) nun mitteilte, weisen neu gewonnene wissenschaftliche Daten zur Wirksamkeit einer Impfung mit einem Nicht-EU-zugelassenen Impfstoff darauf hin, dass nach solch einer Zweifach-Impfung ein einfacher Booster mit einem Mrna-Impfstoff ausreicht um einen vollen Schutz zu haben. Es müssen also nicht noch einmal zwei Impfungen erfolgen.
Von dieser neuen Regel sind Jene betroffen, die mit inaktivierten Ganzvirusimpfstoffen, also CoronaVac, Covilo oder Covaxin aus China und Indien geimpft wurden. Zu den inaktivierten Ganzvirusimpfstoffen zählt aber auch der russische Sputnik-V. Die Daten des RKI zeigen, dass Menschen, die einen einfachen mrna-Booster erhalten haben genauso geschützt sind, wie Leute, die dreifach mit einem mrna-Impfstoff immunisiert wurden. Die STIKO passt ihre Empfehlung hinsichtlich dieser Fälle nun also noch einmal an. Die einmalige Auffrischung mit einem in der EU zugelassenen Vakzin soll drei Monate nach der 2. Impfung mit einem inaktivierten Ganzvirusimpfstoff geschehen. Je nach dem welches Alter der Patient hat, soll dann der Impfstoff von BioNTech (für unter 30-Jährige und Schwangere) oder das Vakzin von Moderna (für über 30-Jährige) verimpft werden.
Eine vollständige und neue Grundimmunisierung ist dann also nicht mehr nötig, wenn man in der Vergangenheit mit einem der oben genannten anderen Impfstoffe immunisiert wurde. Es reicht ein einfacher Booster um sich vor einem schweren Covid-Verlauf zu schützen. Impfen lassen kann man sich nach wie vor bei niedergelassenen Hausärzten oder den zahlreichen landesweiten Impfzentren.
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