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EU: Keine Kennzeichnung für Insekten in Lebensmitteln – Fanta, Ferrero & andere betroffen

Insekten sind in vielen Teilen der Welt ein gängiges Nahrungsmittel. In Deutschland und in Gesamteuropa tun wir uns mit diesem Gedanken jedoch leider immer noch sehr schwer. Vor wenigen Wochen schockierte daher die Aussage der Regierung, dass ab sofort unter besonderer Kennzeichnung auch Insekten wie Grillen und Mehlwurmlarven in unseren Backwaren und anderen Produkten verarbeitet werden dürfen.

Doch jetzt der nächste Schock: Diese Erlaubnis gibt es nicht erst seit gestern. Für andere Insekten existiert sie in Deutschland sogar schon verhältnismäßig lange.

Das bisher am häufigsten in der Lebensmittelindustrie verwendete Insekt ist die Scharlachrote Schildlaus, ein kleiner, abgeflachter Käfer, den man im Sommer häufig an Gartenmauern sieht. Sein knallroter Panzer liefert, wenn er pulverisiert wird, den roten Farbstoff, der als E 120 oder Cochenille bekannt ist.
E 120 verleiht M&Ms, Trolli-Bonbons und Mentos-Kaugummis ihre Farbe. Es wird auch in den Kinder Schoko-Bons von Ferrero und den bunten Kakaolinsen von Milka verwendet. Erwachsene erinnern sich vielleicht daran, dass Campari früher dafür bekannt war, pulverisierte Schildläuse als Farbstoff zu verwenden.

Im Jahr 2006 ist diese Verwendung aber eingestellt worden. Hier muss man sich also keine Sorgen mehr um das Vorhandensein von Insekten machen.

Und auch wenn sich der Ekel nun breit macht: Es ist dennoch zu betonen, dass nur bestimmte zugelassene Unternehmen die Insekten liefern dürfen, die in unseren Lebensmitteln verwendet werden. Eine gesundheitliche Gefahr geht von ihnen also nicht aus.

Das Insektenprotein muss in Lebensmitteln jedoch nicht besonders gekennzeichnet werden. Nur auf der Liste der Zutaten wird deutlich angegeben, dass das Produkt Insektenprotein enthält und von welchem Insekt es stammt. Auf diese Weise sollen Menschen gewarnt werden, denn es gibt auch Jene, die an Allergien leiden und für die der Verzehr problematisch werden könnte.