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Faktencheck: Werden ab 1. Oktober Soldaten auf deutschen Straßen patrouillieren?

Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung eine Umstrukturierung der Bundeswehr angekündigt. Die Bildung einer neuen Einheit, die als “Territoriale Führungskommando der Bundeswehr” bezeichnet wird, sorgte für viele Spekulationen und Aufregung in den sozialen Medien. Es wurden Vorwürfe über gestapoähnliche Kontrollen laut. Diese sind natürlich übertrieben. Aber ist angesichts der befürchteten sozialen Unruhen in diesem Winter an dem Gerücht, dass Soldaten auf den Straßen patrouillieren werden, etwas dran? Hier sind die Fakten.

Ende August hieß es in einem Beitrag auf Telegram: “Deutschland trifft Vorkehrungen gegen die zu erwartenden Unruhen – ab dem 1. Oktober werden Soldaten auf den Straßen patrouillieren und vor den Discountern stehen.” Der Beitrag wurde über 130.000 Mal gesehen und wurde auch auf Facebook und Twitter geteilt.

Der ursprüngliche Beitrag zitierte einen auf Pravda.tv veröffentlichten Artikel. Dieser wurde schließlich zu einer deutschen Website namens DDB News zurückverfolgt, die mit der Reichsbürgerbewegung in Verbindung gebracht wird. Die Behauptung, dass Bundeswehrsoldaten neben der Polizei auf der Straße patrouillieren werden, ist nicht wahr: Sie verstößt gegen das Grundgesetz.

Das Verteidigungsministerium hat im Juni die Bildung des Territorialen Führungskommando der Bundeswehr beschlossen. Damit soll eine Einheit geschaffen werden, die bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden eingesetzt werden kann. Sie wäre auch Teil der Verteidigungskräfte im Falle eines Angriffs auf Deutschland.

Laut einer Erklärung von Christine Lambrecht wird das Territoriale Führungskommando eine Reihe von Aufgaben übernehmen, die bisher auf verschiedene Einheiten der Bundeswehr aufgeteilt waren. Dazu gehört auch die Koordination mit der NATO, um die Verlegung alliierter Streitkräfte durch Deutschland zu organisieren.

Das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inland nur für bestimmte Einsätze im Rahmen der Amtshilfe oder der Katastrophenhilfe. Im Jahr 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Situation “ungewöhnlich, außergewöhnlich und von katastrophalem Ausmaß” sein muss, um den Einsatz von Soldaten im Inland zu rechtfertigen.

Unruhen und Proteste werden von der Polizei bearbeitet, die für die innere Sicherheit des Landes zuständig ist. Soldaten würden nur in absoluten Ausnahmesituationen eingesetzt werden: Im Notfall oder im Falle einer extremen Bedrohung durch militärisch bewaffnete Aufständische. Der bewaffnete Einsatz von Streitkräften im Inneren soll nur das “äußerste Mittel” sein, so ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Foto: Bundeswehr-Soldaten, über dts Nachrichtenagentur