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Flüchtlingsrat: Bürgergeld muss für Geflüchtete zugänglich gemacht werden

Im Januar dieses Jahres hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst. Es soll den Ärmsten im Lande das Existenzminimum sichern. Doch es gibt viele Menschen in Deutschland, die nicht einmal das bekommen.

Diejenigen, die in Deutschland Zuflucht suchen und Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen nur einen Bruchteil des Bürgergeldes. Das heißt, sie erhalten nur einen Bruchteil dessen, was das Gesetz als Existenzminimum definiert hat.

Das ist das Argument von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat: Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, bekommen sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwar Essen und bestimmte Leistungen, aber zu wenig Geld, um den individuellen Bedarf zu decken. Nach Ansicht von Pro Asyl werden Geldleistungen zu oft durch Sachleistungen ersetzt, wodurch Flüchtlinge diskriminiert und entrechtet werden. Dadurch wird denjenigen, die nach Deutschland kommen, die soziale Integration erschwert.

Dies mag einst zur Abschreckung von Flüchtlingen gedacht gewesen sein, doch bereits 2012 befand das Bundesverfassungsgericht in einer bahnbrechenden Entscheidung, dass Sozialleistungen nicht zur Abschreckung von Asylbewerbern eingesetzt werden dürfen: “Die Bestimmungen des Art. 1 Abs.. 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren” (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10).

Pro Asyl und der Flüchtlingsrat fordern, dass das neue Bürgergeld auch Flüchtlingen gewährt werden soll. Sie argumentieren, es dürfe “nicht mit zweierlei Maß gemessen werden”. Ihren Appell, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und “das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen ohne diskriminierende Unterschiede” zu ermöglichen, haben bisher 144 Organisationen unterzeichnet, darunter Wohlfahrtsverbände, Anwaltsvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und das Forum Menschenrechte.