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Gelbes Impf-Heft wird verpflichtend

Nur wenige Menschen haben ihre Impfnachweise nicht auf ihrem Smartphone abgespeichert. Es ist ja auch denkbar einfach: Egal wohin man kommt, zeigt man seinen QR-Code vor, auf dem die Nachweise gespeichert sind und erhält unkompliziert Einlass. Eine gute Erfindung, die den herkömmlichen, gelben Impfpass lange schon in den Schatten stellt. Eigentlich. Denn jetzt scheint der analoge Pass wieder zurückzukehren.

Auch, wenn die Booster Impfung selbstverständlich auch im digitalen Impfpass vermerkt wird, soll sie zusätzlich auch auf Papier festgehalten werden. Digital alleine reicht am Ende dann offenbar doch nicht. Der Grund könnte unter anderem das immer wieder auftretende Versagen der Technik sein. Oder man verliert am Ende zum Beispiel auch einfach sein Handy und hätte dann keinen Nachweis mehr über seine Impfungen.

Ist aber alles auch im analogen Pass eingetragen, kann man sich dennoch ausweisen. Doppelt hält eben doch besser. Damit man den Pass nicht verliert, empfiehlt es sich übrigens, ihn an einem sicheren Ort, wie etwa dem hauseigenen Tresor aufzubewahren. Denn ist er weg und kann man nicht mehr auf die digitalen Daten zugreifen, hat man ein echtes Problem. Vermutlich glaubt einem dann niemand mehr, dass man auch nur einmal gegen Covid geimpft wurde.

Aktuell wird die dritte Impfung unter Hochdruck unter die deutsche Bevölkerung gebracht. Aber auch immer mehr Erst- und Zweitimpfungen finden in den deutschen Impfzentren und bei Hausärzten statt. Für alle, die noch keine Immunisierung erhalten haben oder aber auch vor ihrer dritten Impfung stehen, ist es also unbedingt wichtig, auch an den analogen Pass zu denken. Im Anschluss geht man mit diesem dann einfach in eine Apotheke und lässt sich die Impfung digitalisieren.

Ein einfaches Prozedere, dass in Zukunft so wohl noch häufiger vorkommen wird. Bislang kann einem nämlich noch niemand sagen, wie viele Impfungen gegen Corona in Zukunft wohl noch folgen müssen. Fest steht aktuell nur, dass der Impfstatus (und auch das aktuelle digitale Zertifikat) seine Gültigkeit verliert, wenn man sich nicht spätestens neun Monate nach seiner zweiten Impfung erneut boostern lässt.