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GEZ-Erhöhung für Millionen Bürger: Das ist zu tun

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine öffentlich-rechtliche Institution in Deutschland, die für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig ist. Die Rundfunkgebühren dienen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, der aus ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht.

Seit dem 1. Januar 2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Gerät erhoben, sondern als pauschale Abgabe pro Haushalt. Die GEZ wurde inzwischen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgelöst.

Die Höhe der Gebühren hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. 2015 wurde sie noch gesenkt, doch inzwischen ist sie seit knapp anderthalb Jahren auf einem Rekordhoch gelandet. Die monatliche Gebühr stieg von damals noch 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro pro Haushalt. Diese Erhöhung wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen und von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Rundfunkgebühren eine gesetzliche Pflichtabgabe sind, die von jedem Haushalt in Deutschland zu entrichten ist, unabhängig davon, ob die Haushaltsmitglieder tatsächlich öffentlich-rechtliche Sender nutzen oder nicht.

Manch ein Bürger in Deutschland ist jedoch auch befreit von der Zahlung. Zu diesen Personen zählen die folgenden:

Empfänger von Sozialleistungen, Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, pflegebedürftige Menschen, die in einem Altenheim oder eben in einem Pflegeheim untergebracht sind, Studenten und Auszubildende sowie Personen mit einem geringen Einkommen. Man muss einen Antrag auf die Befreiung stellen und dann die Entscheidung abwarten.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Antrag individuell geprüft wird und nicht automatisch zur Befreiung führt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren findet man auch immer auf der Website des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio.