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GEZ-Rundfunkgebühr: Wer sie jetzt nicht mehr zahlen muss

Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag zahlen: 18,36 Euro sind jeden Monat fällig, um die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziell zu unterstützen. Doch das ist nun nicht mehr der Fall: Es gibt jetzt eine Reihe von Ausnahmeregelungen und Ermäßigungen.

Bislang gab es nur wenige Ausnahmen von der GEZ-Gebührenpflicht: Die Bürgerinnen und Bürger mussten zahlen, egal, ob sie das Programmangebot sehen wollten oder nicht, oder ob sie gar keinen Fernseher hatten. Ein Richter brachte es in einem Streit um den Rundfunkbeitrag auf den Punkt: Man zahle “für die grundsätzliche Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht für dessen tatsächliche Nutzung.”

Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2021 über 8,4 Milliarden Euro an Beitragsgeldern von den deutschen Haushalten erhalten. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass sie möglicherweise gar nicht zahlen müssen. Es lohnt sich, sich darüber zu informieren: Denn in Zeiten knapper Kassen zählt jeder Cent und so könnten 220,32 Euro im Jahr gespart werden.

Wer über ein geringes Einkommen hat oder Bürgergeld bekommt, kann eine Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragen. Das gilt auch für alle, die sich in einer Vollzeitausbildung oder in einer Berufsausbildung befinden. Auch Menschen, die eine Vollzeitpflege benötigen, könnten von der Beitragszahlung befreit werden.

Außerdem haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren. Wenn ihr Behindertenausweis mit einem RF gekennzeichnet ist, können sie eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren beantragen. Dieser beträgt dann nur noch ein Drittel des vollen Betrages: 6,12 Euro im Monat statt 18,36 Euro.

Alle Antragsformulare sind auf der Website der Rundfunkanstalten erhältlich. Sie können das Formular zwar online ausfüllen, müssen es aber ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises, Nachweis der Einschreibung in eine Vollzeitausbildung oder des Anspruchs auf Bürgergeld) per Post an den Beitragsservice unter der angegebenen Adresse schicken.