Kategorien: Allgemein News

Maskenpflicht-Chaos seit dem 2. April: Was gilt? Was ist mit Impfausweis?

Seit dem 2. April 2022 sind die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Aber nicht alle Bundesländern haben die gleichen Änderungen vorgenommen. Was bestimmt, ob Sie noch eine Maske tragen müssen? Hier ist ein Überblick der neuen Regelungen.

Viele Sicherheitsmaßnahmen fallen weg

Das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung ist am Wochenende des 2. und 3. Aprils in Kraft getreten. Damit sind viele der bisherigen Corona-Regelungen, darunter 2G- und 3G-Regeln, nun überholt. Trotz Bitten von mehreren Seiten, die Geltungsdauer der Regelungen zu verlängern, wurde allen Bundesländern mitgeteilt, dass sie sich jetzt an das neue Gesetz halten müssen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt die Rechtslage: „Wenn es eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie nicht gibt, sind auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar.“

Zu den Bundesländern, die für Verlängerung der Regelungen waren, gehörten Bayern, MV und Sachsen unter anderen. Die neuen Regeln gelten jetzt doch fast überall: Im Einzelhandel, sowie in Freizeitzentren, Schulen und anderen Innenbereichen gilt keine Maskenpflicht mehr. In Pflegeheimen und Schulen gilt weiterhin eine Testpflicht. Eine Maskenpflicht besteht ab diesem Zeitpunkt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Es ist jedoch möglicherweise noch nicht an der Zeit, dass Sie ihre Masken und ihren Impfnachweis ablegen. Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beabsichtigen, sich auf die Hotspot-Regelung zu berufen. Nach dieser Regelung können Orte, an denen die Fallzahlen noch über einem bestimmten sehr hohen Niveau liegen und wo Krankenhäuser stark überlastet sind, weiterhin COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen anwenden.

Die Quarantäne geht weiter wie bisher

Nach Angaben des Landessozialministeriums werden vorerst keine Änderungen am Quarantäneverfahren vorgenommen. Diejenigen, die positiv getestet wurden, müssen 7 Tage in Quarantäne bleiben, danach können sie einen kostenlosen erneuten Test erhalten. Ohne Test dauert die Quarantäne 10 Tage.

Kontaktpersonen, die 3 Mal geimpft wurden, in den letzten drei Monaten genesen sind oder ihre zweite Impfung erhalten haben, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Die Gesundheitsminister der Länder fordern aber, dass die Quarantäneregeln auch überprüft werden sollen