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Minderjähriges Mädchen: Grauenvolle Massenvergewaltigung in Dortmund

Furchtbare Qualen musste ein minderjähriges Mädchen aus Dortmund erfahren. Drei junge Männer, die gerade die Volljährigkeit erreicht hatten, sollen das völlig betrunkene und wehrlose Mädchen im Frühjahr 2021 ausgezogen und nacheinander vergewaltigt haben.

Erst jetzt stehen sie wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bochum. Die Namen der Täter: Jeremy S. (18), Deniz K. (18) und Robin J. (19).

Zum Tathergang lassen sich folgende Details nennen: Das Trio soll in der Nacht vom 9. auf den 10. April 2021 auf einer Gartenparty in Dortmund die damals noch Minderjährige ausgezogen und sie an den Brüsten sowie im Genitalbereich angefasst haben. Danach sollen die Jugendlichen einzeln das Mädchen vergewaltigt haben. Besonders perfide ist das Detail, dass das Mädchen auf Grund eines exzessiven Alkoholkonsums völlig wehrlos gewesen ist. Sie musste die Tat einfach so über sich ergehen lassen, weil sie keine Kraft hatte, sich gegen die drei Täter auch nur im Ansatz zu wehren.

Übrigens ist es nicht das einzige Verbrechen, was die drei jungen Männer offenbar auf dem Kerbholz haben. Kurz vor der Vergewaltigung nämlich, genauer gesagt am 13. März 2021, soll Jeremy S. zudem nach Absprache mit Robin J. gemeinsam mit einem weiteren Mittäter auf einer Party in Bochum einen anderen Gast angegriffen und ihm mehrfach gegen den Kopf getreten haben. Das Opfer trug einen Nasenbruch davon und mehrere andere Verletzungen.

Noch am selben Abend soll Jeremy S. zudem einen Streit mit einem Mädchen gehabt haben. Im Rahmen dessen soll er sie fest am Arm gepackt, zu Boden gezogen und mehrmals mit den Fäusten auf sie eingeschlagen haben. Zudem soll er versucht haben, dem Mädchen in Bauch und Rücken zu treten. Dies sei ihm aber glücklicherweise nicht gelungen.
Laut Staatsanwaltschaft scheint Jeremy S. zudem versucht haben, im März 2021 in ein Geschäftsgebäude in Dortmund einzubrechen, um dort wertvolle Gegenstände zu stehlen.

Alle Taten sind nun Bestandteil der aktuellen Verhandlungen. Ein Strafmaß lässt sich noch nicht absehen.