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Mobilmachung: Wer muss für Deutschland in den Krieg ziehen? Das ist die Rechtslage

In den letzten Monaten hat Russland Deutschland immer wieder bedroht. Militärexperten befürchten, dass der Krieg in der Ukraine bald auf das übrige Europa übergreifen wird. Wenn das passiert, wird Deutschland kämpfen müssen. Doch wer muss das Land verteidigen? Das ist die aktuelle Rechtslage.

Deutschland hat nicht damit gerechnet, in absehbarer Zeit in einen Krieg zu ziehen. Die Bestände der Bundewehr sind gering, und die Zahl der Berufssoldaten in der Armee ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Im Dezember 2022 dienten insgesamt 56.729 Berufssoldaten in der deutschen Bundeswehr.

Was würde also passieren, wenn Russland Deutschland angreifen würde? Wäre das Land, wie die Ukraine, gezwungen, seine Bevölkerung zu zwangsverpflichten? Als Russland in die Ukraine einmarschierte, wurden Männer im Alter von achtzehn bis sechzig Jahren aktiv an der Ausreise gehindert. Ihre Pässe wurden beschlagnahmt und sie wurden aufgefordert, für ihr Land zu kämpfen.

In Deutschland ist der Fall nicht so anders, wie man meinen könnte. Zurzeit gibt es keine Wehrpflicht. Das liegt aber nur daran, dass 2011 beschlossen wurde, das Gesetz auszusetzen. Entscheidend ist, dass das Gesetz über die Wehrpflicht nie wirklich geändert wurde.

Laut Dr. Kyrill-A. Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, könnte Deutschland die Wehrpflicht jederzeit wieder einführen, wenn es sich in einer ausreichend bedrohlichen Situation befindet. Darunter versteht man einen aggressiven Angriff, wie den Russlands auf die Ukraine, oder das Vorhandensein gefährlicher Spannungen innerhalb des Landes.

Wenn Deutschland sich verteidigen muss, hat es das Recht, alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Kampf aufzufordern. Historisch gesehen ist der Kriegsdienst nur für Männer verpflichtend. Frauen fallen nicht unter die Wehrpflicht. Der große Unterschied zwischen dem Gesetz in Deutschland und dem anderer Länder besteht darin, dass die Männer nicht gezwungen sind, tatsächlich im Krieg zu kämpfen.

Im Kriegsfall ist es also rechtlich möglich, dass Verweigerer den Kriegseinsatz auf andere Weise unterstützen. Diese fallen unter das Arbeitsschutzgesetz und umfassen die Arbeit in den Krankenhäusern oder anderen militärischen Gesundheitseinrichtungen oder die Übernahme einer Tätigkeit im Bereich des Zivildienstes.

Foto: Bundeswehr-Soldat, über dts Nachrichtenagentur