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Neue Corona-Regeln: Wann und wo Sie jetzt eine Maske tragen müssen

Das neue Infektionsschutzgesetz ist am 1. Oktober in ganz Deutschland in Kraft getreten. Doch die neuen Regeln haben bereits für viel Verwirrung gesorgt. Wo genau muss man eine Maske tragen und welche Art von Maske? Müssen Sie sich trotzdem testen lassen? Hier ist, was Sie wissen müssen.

Die Corona-Fälle steigen wieder an. Das RKI meldete am Mittwoch, 12. Oktober, 136.748 neue Corona-Infektionen. Die Inzidenzrate liegt nun bei 799,9 Fällen pro 100.000 Einwohner. Damit hat sich die Zahl der Corona-Fälle in Deutschland seit Anfang des Monats fast verdoppelt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach fordert nun alle Bundesländer auf, die Corona-Regeln durchzusetzen. Was bedeutet das nun für den Alltag?

Maskenpflicht
Bundesweit besteht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht. Personen ab 14 Jahren müssen sie auch in Fernverkehrszügen wie ICE und Intercity tragen. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren dürfen die einfacheren chirurgischen Masken tragen.

Ob eine Maske im Nahverkehr erforderlich ist oder nicht, wird auf lokaler Ebene entschieden. Derzeit haben die Bundesländer beschlossen, die Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und Bussen auszuweiten. Für Innenräume gibt es derzeit keine Maskenpflicht, obwohl dies von einigen Ländern in Erwägung gezogen wird.

Testpflicht
Beim Betreten von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern muss ein frisches negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die Beschäftigten in diesen Einrichtungen sind verpflichtet, sich mindestens dreimal pro Woche testen zu lassen. Eine bundesweite Testpflicht an Schulen gibt es jedoch nicht mehr, obwohl einzelne Länder bei Verdacht auf eine Infektion weiterhin Tests vorschreiben können.

Impfstatus
Das aktualisierte Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass man drei Impfungen haben muss, um als vollständig geimpft zu gelten. Das heißt, die beiden Grundimpfungen plus eine Auffrischungsimpfung. Personen, die nachweisen können, dass sie sich von einer Infektion mit Covid-19 erholt haben, benötigen nur zwei weitere Impfungen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Foto: Hinweis auf Maskenpflicht für Fahrgäste, über dts Nachrichtenagentur