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Neues Gesetz: Erlöse aus Kleinanzeigen-Verkäufen werden jetzt überwacht

Wer kennt das nicht: Der Pullover ist zu klein oder das Fahrrad der Kinder hat für die eigenen Zwecke endgültig ausgedient! Zu schade wäre es dennoch, diese Dinge in den Müll zu befördern. Immerhin könnten sie für eine zweite Runde wirklich noch gut genug sein! Die meisten Menschen führt dieser Gedankengang dann in die einschlägigen Kleinanzeigen-Portale im Internet. Mit verhältnismäßig wenig Aufwand kann man für seine alten Schätze hier noch den einen oder anderen Euro einstreichen. Eine Win-Win-Situation sozusagen, denn die Käufer freuen sich meist über richtig gute Schnäppchen.

Doch so einfach und unkompliziert ist das seit diesem Jahr leider nicht mehr. Eine Gesetzesänderung der Bundesregierung verlangt jetzt, dass auch private Verkäufer ihre Einnahmen für Kleinanzeigen an das zuständige Finanzamt melden müssen. Die sogenannte Umsatzsteuer-Meldepflicht gilt also jetzt auch in diesem Bereich und macht den Verkauf damit nicht mehr so attraktiv.

Doch es gibt Unterschiede, die man beachten muss. Denn es muss nicht jeder einzelne Euro versteuert werden. Erst wenn ein Verkäufer insgesamt mehr als 2.000 Euro Umsatz hat, ist auch eine Meldung beim Finanzamt Pflicht.
Das bedeutet im Klartext: Wer über Ebay verkauft, aber damit z.B. nur 900 Euro einnimmt, muss keine Steuern zahlen. Sollten jedoch – selbst wenn es nur ein oder zwei Teile sind – mehr als 2.000 Euro erzielt werden, werden die Steuern abgeführt.

Und damit noch nicht genug. Es gibt eine weitere Änderung im Steuergesetz. Seit dem 01.01.2023 gibt es das neue „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“. In diesem ist nun festgelegt, dass jede digitale Plattform, welche mit Waren oder Dienstleistungen handelt, sich verpflichtet, die entsprechenden Einnahmen der Verkäufer auch zu melden. Aus diesem Grund benötigen die digitalen Verkaufsplattformen bald einige Daten von ihren Nutzern. Namen, Steuernummern etc. muss man jetzt preisgeben.