Neues Wohngeld: Möglicherweise sind auch Sie berechtigt – jetzt prüfen!

Immer mehr Deutsche kämpfen mit steigenden Mieten und zunehmenden Lebenshaltungskosten. Vor allem Geringverdiener, Studenten und Rentner sind von dieser Entwicklung betroffen. Um die Belastung abzufedern, hat die Ampel-Regierung mit der Wohngeldreform 2023 den Wohnzuschuss deutlich erhöht. Ab Januar profitieren zahlreiche Haushalte von einer monatlichen Erhöhung des Wohngeldes.

Wohngeld: Berechtigte verpassen ihren Anspruch
Rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen aktuell Wohngeld. Doch die Zahl könnte noch höher sein, denn viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben. Laut dem Bauministerium gibt es zahlreiche Haushalte, die berechtigt wären, aber keinen Antrag stellen – oft aus Unwissenheit oder Unsicherheit. „Wir müssen weiter für Aufklärung sorgen, damit sich die Betroffenen trauen, einen entsprechenden Antrag beim Wohngeldamt zu stellen“, betont Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher der SPD.

Faktoren der Bemessung
Das Wohngeld richtet sich an Menschen mit geringen Einkommen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe des Einkommens, der Haushaltsgröße und dem Wohnort. Der Staat unterteilt Gemeinden in sieben verschiedene Mietenstufen, sodass Mieter in teureren Regionen mehr Wohngeld erhalten können als in günstigeren.

Erhebliche Unterschiede bei Ansprüchen
Viele wissen nicht, dass sie Wohngeld beziehen könnten – ein genauer Blick lohnt sich deswegen unbedingt. Denn je nach Wohnort und persönlicher Situation können die monatlichen Zuschüsse erheblich variieren. Das Bauministerium rechnet mit durchschnittlich 370 Euro Wohngeld pro Haushalt.

Hilfestellung: Wohngeldrechner
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch der Zuschuss sein könnte, lässt sich mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums überprüfen. Dieser gibt eine erste Schätzung darüber ab, wie viel Unterstützung Sie erwarten können. Zögern Sie nicht und fragen Sie Ihren potenziellen Anspruch ab. Im zweiten Schritt kann das Wohngeld dann auch über das Arbeitsamt beantragt werden.

Stephan Heiermann

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