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Paukenschlag: “Freie Ansteckung” – keine Quarantäne mehr bei Covid-Infektion

Es wurde lange diskutiert und kritisiert. Doch nun steht es fest: Am vergangenen Montag, dem 01.08.2022 fiel die Quarantäne-Pflicht für Covid-Infizierte in Österreich. Besagen tut dies die Verordnung „Absonderung Neu“. In ihr führt der Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die sogenannten Verkehrsbeschränkungen ein. Sie sollen die reine Isolation ablösen.

Doch was bedeutet das? Infizierte, die sich gesund genug fühlen, dürfen ihre Wohnung verlassen und auch Besuch empfangen. Allerdings gibt es eine Bedingung: Sie müssen überall eine Maske tragen. Einzig und alleine im Freien, wenn zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, fällt auch die Maskenpflicht für Infizierte weg.
Grundsätzlich dürfen Corona-Positive mit Maske ab sofort auch zur Arbeit gehen. Allerdings hat jedes Unternehmen ein Hausrecht. Wer also nicht möchte das infizierte Arbeitnehmer im Büro etc. erscheinen, kann dies natürlich auch weiterhin untersagen und seine Angestellten ins Homeoffice schicken.

Vulnerable Orte, wie Krankenhäuser, Schulen, Pflegeheime oder auch Kindergärten dürfen von Infizierten zu keinem Zeitpunkt, auch nicht mit Maske, betreten werden. Vor allem in Kliniken und Pflegeheime befinden sich Menschen der Risikogruppen. Und hier gilt es auch weiterhin unter allen Umständen eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Größtenteils gesunden Menschen kann mittlerweile aber wohl zugemutet werden, mit dem Virus in Kontakt zu geraten. Alles, damit endlich wieder ein normales Leben ohne größere Einschränkungen stattfinden kann.

Die genannten Verkehrsbeschränkungen gelten übrigens bereits nach einem positiven Antigen-Test für maximal zehn Tage. Sie entfallen, wenn ein darauf folgender PCR-Test negativ ist. Freitesten ist aber auch bereits nach fünf Tagen möglich. Wer zehn Tage wartet, der muss sich gar nicht mehr freitesten. Die gleiche Regel gilt auch momentan schon in weiten Teilen Deutschlands.