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Pension für ukrainische Flüchtlinge: Können sie zeitiger in Rente gehen?

Es ist kein Geheimnis: Deutschland leidet unter einem Mangel an Fachkräften und einer wachsenden Zahl von Rentnern. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Lösung eingeführt, bei der das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten verschoben wird. Je nach Geburtsjahrgang müssen Sie jetzt bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, bevor Sie in Rente gehen können. Ausnahmen sind selten und bedeuten in der Regel, dass man auf etwas Geld verzichten muss. Das gilt aber nicht für Ukrainer – so die Behauptung in einigen sozialen Netzwerken.

In der Ukraine liegt das Rentenalter für Männer und Frauen bei 60 Jahren. Manche können sogar schon mit 55 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet, dass viele der Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, in einem Alter sind, in dem sie ihre Rente erhalten hätten, wären sie in der Ukraine geblieben.

Haben sie deshalb Anspruch darauf, ihre Rente in Deutschland Jahre früher zu beziehen als deutsche Rentner? Nein, nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gilt für Ausländer und Deutsche die gleiche Regelung. Es gibt keine Ausnahmeregelung, die es Ukrainern erlaubt, die Rente früher zu beziehen. Da die Voraussetzung für den Rentenanspruch in Deutschland darin besteht, dass jemand mindestens fünf Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, haben die meisten ukrainischen Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt eigentlich keinen Anspruch auf eine Rente in Deutschland.

Wäre die Ukraine Teil der Europäischen Union oder gäbe es ein spezielles Abkommen (wie im Falle der USA, Australiens, Albaniens, Moldawiens und Südkoreas), könnte ihre Versicherungszeit im Ausland einfach zu ihrer Versicherungszeit in Deutschland hinzugerechnet werden, so dass diese Rentner keine Beitragsjahre verlieren. Für die Ukraine gibt es jedoch noch kein solches Abkommen (obwohl es derzeit diskutiert wird).

Die Behauptung in den sozialen Medien, dass Ukrainer in Deutschland bis zu 10 Jahre früher Rente beziehen können als deutsche Staatsbürger, stimmt also nicht. Ukrainer in Deutschland müssen einen Rentenantrag stellen und alle Voraussetzungen erfüllen, bevor sie einen Anspruch auf Rentenzahlungen haben.