Kategorien: Allgemein News

Regierung schafft Steuerklassen 3 und 5 ab: Das müssen Betroffene wissen!

Bisher hat man – abgesehen von der Liebe zueinander – sicher auch aus steuerlichen Vorteilen geheiratet. Doch letztere werden mit der neuen Ampel-Koalition bald schon nicht mehr existieren.

1985 wurde bei uns in Deutschland das sogenannte Ehegattensplitting eingeführt. Mit diesem konnten Verheiratete Steuern einsparen, indem ihre Einkünfte zusammengerechnet wurden und dann anschließend durch zwei geteilt wurden. Die Gesamtsumme wurde dann versteuert. Damit sparte man bisher viel Geld, denn man zahlte weniger Steuern, als wenn das Einkommen der beiden Partner einzeln versteuert wurde. Der, der am Ende des Jahres zu viele Steuern gezahlt hatte, bekam das Geld dann wieder. Lohnen tat sich das aber nur für Paare, bei denen der eine deutlich mehr verdient hat als der andere. Doch diesen Vorteil schafft die Ampel jetzt ab und will als Alternative zu den Steuerklassen 3 und 5 nun die sogenannte Familienbesteuerung einführen. Das bedeutet, dass Verheiratete künftig beide die Steuerklasse 4 erhalten.

Der Grund für die Änderung der Steuer-Regelung ist, dass diese als nicht mehr zeitgemäß gilt. “Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden”, heißt es im Koalitionsvertrag.
Das bisherige Ehegattensplitting habe nur die Paare belohnt, bei denen die Einkünfte massiv unterschiedlich ausgefallen sind. Entsprechend lohnte es sich für vor allem viele Hasufrauen nicht, in Vollzeiz arbeiten zu gehen. Stattdessen wurden sie in Teilzeitstellen gedrängt, da dann am Ende dank des steuerlichen Vorteils so viel dabei herauskam, als würden sie 40 Stunden arbeiten gehen.

Eine Methode, mit der die Frauen bis heute vom Arbeitsmarkt ferngehalten worden sind. Die EU-Kommission hält dies für eine veraltete Regelung.
Ein weiterer Grund dafür, dass das Ehegattensplitting nicht als zeitgemäß gilt, ist, dass alle anderen Lebenspartnerschaften von dem Steuervorteil ausgeschlossen werden. Lediglich die klassische Familienkonstellation, das verheiratete Paar, bekommt eine Vergünstigung. Und das ist im Jahre 2022 doch wirklich nicht mehr die einzige Normalität.