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Reinigungskräfte in Krankenhäusern: Infektionsschutzgesetz mit desaströsen Fehlern

Berlin (dts/bn) – Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) sieht seine in Krankenhäusern beschäftigten Reinigungskräfte vom geänderten Infektionsschutzgesetz benachteiligt. Das sagte BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). “Ohne Not und völlig willkürlich nimmt die Ampel zehntausende geimpfte Reinigungskräfte, die für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit in Krankenhäusern sorgen, aus den bisherigen internen Testkonzepten der Krankenhäuser heraus”, kritisierte er.

Bungart stützte seine Kritik auf den geänderten Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes, wonach Krankenhäuser aus der Testverantwortlichkeit für Besucher ausgenommen sind – wozu auch externe Handwerker wie Gebäudereiniger gehören. “Während geimpfte Reinigungskräfte künftig jeden Tag, fünf Mal die Woche, in der Winterkälte stehen müssen, um sich offiziell testen zu lassen, führt die Neuregelung auf der anderen Seite zu abstrusen Testerleichterungen für andere Berufsgruppen: Arzt- und Pflegepersonal, aber auch externe PhysiotherapeutInnen haben Testerleichterungen, wenn sie geimpft oder genesen sind. In diesem Falle reichen Selbsttests ohne Überwachung”, kritisierte Bungart.

Der Bundesinnungsverbands-Geschäftsführer sprach von einer “kolossalen Respektlosigkeit” gegenüber dem mit knapp 700.000 Mitarbeitern beschäftigungsstärksten Handwerk Deutschlands. Hintergrund ist eine Änderung in Paragraf 28b Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Bisher galt, dass sowohl Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch Alten- und Pflegeheime für Besucher Tests anbieten müssen. Im geänderten Paragraf wird aber nur noch auf die Alten- und Pflegeheime Bezug genommen, nicht mehr auf die Krankenhäuser. Das geänderte Infektionsschutzgesetz wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat verhandelt.

Foto: Fensterputzen, über dts Nachrichtenagentur