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RKI-Update überholt: Genesungsstatus ändert sich wieder

Der Genesungsstatus wird nicht mehr vom Robert Koch-Institut definiert. Nachdem Anfang dieses Jahres eine Vielzahl verwirrender Veröffentlichungen darüber herausgegeben wurde, wer als von Corona genesen gilt und wie lange Zertifikate gültig sind, wurden die Richtlinien des RKI überholt. Das neue Infektionsschutzgesetz bringt ein dringend benötigtes Update, aber vielleicht nicht das, was alle erwartet haben.

Genesung bietet wenig Immunität

Das neueste Update folgt auf die Entdeckung, dass diejenigen, die von Corona genesen sind, zwar eine gewisse Immunität gegen Neuinfektionen haben, ihr Schutz gegen andere Varianten des Virus jedoch nicht vollständig ist.

Obwohl gehofft wurde, dass die weit verbreiteten Omikron-Infektionen auch einen variantenübergreifenden Immunschutz induzieren und so das Ende der Pandemie beschleunigen könnten, hat die Forschung nun gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Grundsätzlich schützt die Immunantwort nach einer Infektion mit Omikron nur vor Omikron, und das offenbar nur für einen begrenzten Zeitraum. Es ist daher nicht mehr möglich, Personen für sechs Monate als genesen zu bescheinigen.

Diese Aktualisierung und Klarstellung zur Gültigkeitsdauer des Genesungszertifikats kommt nicht wie bei früheren Aktualisierungen vom Robert Koch-Institut. Stattdessen werden die Anforderungen an den Genesungsnachweis nun direkt durch das neue Infektionsschutzgesetz festgelegt.

Als genesen gelten nach dem Infektionsschutzgesetz Personen, die mit einem PCR-Test nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Der Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. Der Genesungsstatus gilt daher bis maximal drei Monate nach der Ansteckung.

Gültigkeit des EU-Zertifikats bleibt 180 Tage

Das deutsche Genesenen-Zertifikat ist damit deutlich kürzer gültig als das EU-Zertifikat, das eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen hat. Allerdings gehen die Anforderungen einzelner Mitgliedsländer denen des EU-Zertifikats vor, sodass auch Einreisende nach Deutschland auf 90 Tage begrenzt werden.

Unabhängig von der Virusvariante, die die Infektion verursacht hat, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung im Abstand von drei Monaten nach dem Nachweis der Corona-Infektion, um ein optimales Schutzniveau zu gewährleisten.

Eine Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes soll noch im September dieses Jahres erfolgen. Da sich die Wissenschaftler nun einig in ihrer Vorhersage einer Herbstwelle des Coronavirus zu sein scheinen, dürften weitere Änderungen und Maßnahmen nicht lange auf sich warten lassen.

Foto: Robert-Koch-Institut, über dts Nachrichtenagentur