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So umgeht man die GEZ Zahlungen: Das müssen Sie wissen

Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird. Der deutsche Rundfunk betreibt Fernsehsender, Radiostationen und Online-Medien. Dazu gehören unter anderem ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesrundfunkanstalten. Der Rundfunkbeitrag dient damit der Sicherung der Medienvielfalt und der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von kommerziellen Interessen.

Jeder Haushalt, Betrieb oder Institution muss den Rundfunkbeitrag entrichten, unabhängig davon, ob er die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich nutzt.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat pro Wohnung oder Betriebsstätte. Es gibt jedoch Ermäßigungen und Befreiungen für bestimmte Gruppen. Vielleicht gehören Sie ja dazu?

Seit der Umstellung von der früheren GEZ-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 gibt es in Deutschland bestimmte Personengruppen, die von der Beitragspflicht befreit sind. Zu ihnen gehören:
• Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
• Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 Prozent oder mehr
• Menschen in Vollzeitpflege, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten
• Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben, in der bereits ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt und dessen Namen in der Wohnung angemeldet ist

Darüber hinaus gibt es auch bestimmte Personengruppen, die eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erhalten können, wie zum Beispiel Studenten, Auszubildende und Bezieher von Elterngeld.

Doch wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen? Leider ist das im allgemeinen nicht so einfach. Man kann sich jedoch von ihm befreien lassen. Hierfür muss man einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Den entsprechenden Antrag findet man auf der Webseite des Rundfunkbeitrags.