In Österreich wurden bislang über 16 Millionen Impfdosen verabreicht. „Ob ein Impfschaden besteht, muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden“, erklärt der Impfstoffexperte und Infektiologe Herwig Kollaritsch. Für die Anerkennung eines Impfschaden muss also eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Bedeutet also: Es muss mehr für als gegen einen Zusammenhang des Schadens mit der Impfung sprechen.
„Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht.“ Ebenso muss die Impfung in Österreich erfolgt sein, um eine Entschädigung zu erhalten.
Etwa 370 Geimpfte haben im vergangenen Jahr einen Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines Impfschadens gestellt. Doch der Weg zur Anerkennung eines solchen Schadens ist lang.
Doch von welcher Entschädigung spricht man hier? Das österreichische Gesetz sieht eine Entschädigung von 1300 Euro vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden erlitten hat, aber keine Dauerfolgen zu verzeichnen sind. Bei massiven langwierigen Folgen kann die Entschädigung dann auch schon einmal 2700 Euro pro Monat betragen. Geld, was man dann aber auch benötigt, denn die meisten Menschen mit einem dauerhaften, schweren Impfschaden sind nicht mehr arbeitsfähig.
Nach Impfungen mit Vektorimpfstoffen wie dem von AstraZeneca konnte man ab und an sogenannte Sinusvenenthrombosen beobachten. Bei mRNA-Impfstoffen zum Beispiel würde es häufiger zu „harmlosen“ Fällen von Herzmuskelentzündungen kommen. Tritt eine solche in zeitlicher Nähe zur Impfung mit einem mRNA-Impstoff auf, sei dies „mit hoher Wahrscheinlichkeit der Impfung zuzuschreiben.“ Trotzdem sei die Impfung wichtig, denn das Risiko einer schweren Erkrankung würde das Risiko eines Impfschadens deutlich übersteigen.
Bei über 16 Millionen verabreichten Impfdosen in Österreich gab es bislang knapp 42 000 gemeldete Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit. 218 Todesfälle wurden in zeitlicher Nähe registriert, zwei davon sicher der Impfung zugeordnet.
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