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Übergangsfrist beendet: Komplett neue Impf-Regeln ab 1. Oktober

Ende September endet eine wichtige Übergangsfrist: Schon bald gelten neue Richtlinien bezüglich Impfpflicht und Infektionsschutz, die viele deutsche Bürger betreffen.

Ab Anfang Oktober wird es ernst in Arztpraxen, Reha-Zentren und Krankenhäusern: Alle Mitarbeiter sind ja ohnehin schon gesetzlich verpflichtet, Nachweise über eine erfolgte Covid19-Impfung beziehungsweise eine Befreiung von dieser vorzulegen. Die Unterlagen müssen mit den Vorgesetzten geteilt werden. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz vor.

Die Deadline dafür war der 15. März – andernfalls muss die Leitung der Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Behördliche Kontrollen sind jederzeit und unangekündigt möglich, auch in dem Fall müssen die Nachweise vorgelegt werden.

Nun endet eine wichtige Übergangsfrist: Es müssen entweder zwei Impfungen und eine Genesung oder eine Grundimmunisierung, bestehend aus zwei Impfdosen, plus Auffrischung stattgefunden haben. Für die Einrichtungsleiter bedeutet das eine mühsame, neue Kontrolle, ob denn alle Mitarbeiter mit ihrer Immunisierung auf dem vorgegebenen Stand sind. Bei Verstößen sind ausnahmslos die Behörden einzuschalten.

Die letzte Impfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten vorgenommen worden sein. Zu den Mitarbeitern zählen auch Praktikanten und Freiwillige. Sogar Handwerker, die regelmäßig im Haus arbeiten, müssen ihre Immunisierung beweisen. Als Grund für eine Befreiung gilt nur die Gesundheit – andere Ausnahmen, zum Beispiel aus religiösen Gründen, dürfen nicht gemacht werden. Frauen im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft sind ebenfalls ausgenommen.

Bei Verstößen kann es teuer werden: Es drohen sowohl der Leitung, die ungeimpftes Personal beschäftigt oder dieses nicht ordnungsgemäß gemeldet hat, als auch den Mitarbeitern selbst, Geldstrafen bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch wiederholt verhängt werden. Für das Personal ohne Impf-Dokumente kann auch ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.