Überraschende Entscheidung: In diesem Discounter gibt es keine 2G-Regel

Während seit dem 06. Dezember alle Discounter fernab von Lebensmittelgeschäften oder Drogerien die 2G-Regel umsetzen, das heißt, nur Geimpften oder Genesenen Personen Zutritt gewähren, sieht es bei der Billigmarkt-Kette „Tedi“ ganz anders aus.

Der Non-Food-Discounter missachtet die geltenden Corona-Maßnahmen und hat dafür auch einen ganz klaren Grund:
„Uns ist es wichtig, einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten und entsprechende Maßnahmen in unseren Filialen dazu umzusetzen“, teilte man auf Anfragen mit.

Zu den genannten Maßnahmen zähle beispielsweise ein funktionierendes Hygienekonzept in allen Märkten Deutschlands. „Bis zum heutigen Tage sind keinerlei Coronainfizierungen aufgrund eines Besuches in unseren Filialen bekannt“, heißt es in der Erklärung weiter.

Eine Einhaltung der 2G-Regel für Läden des nicht-versorgungsrelevanten Bereichs sieht Tedi nicht für notwendig. Wieso? Weil man überzeugt sei, dass das Sortiment in weiten Teilen der Republik durchaus zur Grundversorgung beiträgt.

Sofern Produkte des täglichen Bedarfs nämlich mehrheitlich im Sortiment überwiegen, sei es auch Mischbetrieben normalerweise erlaubt, ihre Filialen ohne 2G-Auflage zu öffnen, argumentiert man weiter von Seiten des Discounters. „Wir haben unsere Sortimente umfänglich geprüft und können anhand von Sortimentslisten nachweisen, dass wir in fast allen Fällen diese sogenannten Artikel der Grundsicherung mehrheitlich führen und die 2G-Regelung in unseren Filialen daher keine Anwendung finden muss“.

Diese Erklärung greift auch tatsächlich in einigen Bundesländern. Da die Auflagen jedoch verschiedene sind, müsse man immer im Einzelfall überprüfen, ob man öffnen dürfe oder nicht. Eine Kampfansage richtet Tedi dann aber doch noch an die Umsetzer der Maßnahmen: „Selbstverständlich kommen wir dieser Anweisung nach, behalten uns jedoch rechtliche Schritte vor.“