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Überraschende Wende: Lauterbach legt neues Gesetz zur Notfall-Triage vor

Laut Gesundheitsexperten wird die Aussicht auf eine Herbstwelle des Coronavirus immer wahrscheinlicher. Wie werden Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen im Falle des Auftretens einer hochansteckenden Corona-Variante zurechtkommen? Welche Patienten sollten vorrangig behandelt werden, wenn die Intensivpflege überfordert ist?

Neues Gesetz zur Klärung des Triage-Verfahrens

Bisher gab es keine klare gesetzliche Regelung, wie mit einer überwältigenden Nachfrage nach Intensivstationen umgegangen werden sollte. Nun hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen Entwurf für ein neues Triagegesetz vorgelegt, das Kliniken bei der Entscheidung helfen soll, wer im Notfall zuerst versorgt wird.

Der Gesetzentwurf betont, dass, wenn es in einer akuten Pandemiesituation mehr Corona-Intensivpatienten als Behandlungsplätze gibt, die Entscheidung darüber, welcher Patient zuerst behandelt wird, allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden soll.

Alter, Gebrechlichkeit und Behinderung sollten bei der Entscheidung, wer eine Intensivbehandlung erhält, keine Rolle spielen. Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung im Falle einer Triage nicht zu einer schlechteren Stellung beim Zugang zur Intensivstation führen dürfen.

Das neue Gesetz wird Teil einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes sein. Das Infektionsschutzgesetz wird auch festlegen, wie Corona-Regelungen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln in diesem Herbst umgesetzt werden.

Vorausplanung für ein ungünstiges Herbstszenario

Bei der intensivmedizinischen Triage sieht der Gesetzentwurf vor, dass jeder Fall von zwei Intensivmedizinern entschieden werden muss, die unabhängig voneinander eine Untersuchung der Patienten durchführen müssen. Die Fachärzte müssen über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivmedizin verfügen, die eine intensivmedizinische Zusatzweiterbildung beinhalten muss.

Auch der Druck auf die Kliniken soll möglichst gering gehalten werden. Das bedeutet, dass im Falle einer Welle von Corona-Krankenhauseinweisungen die Kliniken damit beauftragt werden, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu prüfen, um Platz auf den Intensivstationen zu schaffen, etwa durch die Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser oder „durch die Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen“.

Obwohl die obige Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes einen Teil der Vorbereitungen auf das ungünstigste Corona-Herbstszenario darstellt, betont Lauterbach, dass in Deutschland bislang verhindert wurde, dass die Triage Teil der alltäglichen Praxis wird: „Das soll auch im dritten Corona-Herbst so bleiben“.

Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur