Überraschende Wende: RKI sorgt erneut für Chaos um Genesenenstatus

Immer wieder gibt es Aufregung um den Genesenenstatus und wie er nachgewiesen werden soll. Erst kürzlich hat das RKI erneut Veränderungen vorgenommen und die EU mischt ebenfalls mit. 

Mitte Januar hatte das RKI für mächtig Wirbel gesorgt, als es entschied, die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats auf drei Monate zu verkürzen und damit Millionen von Deutschen in Bedrängnis gebracht.

Mit deutlich weniger Medienwirksamkeit hat das RKI jetzt – “klammheimlich”, so Medienberichte – seine Entscheidung revidiert, indem es auf seiner Webseite verkündete, dass der verkürzte Genesenen-Status von drei Monaten “ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen” betreffe.

Damit scheint das RKI einen Weg gefunden zu haben, einen offiziellen Rückzieher zu machen. Denn  laut “Pharmazeutischer Zeitung” kann das EU-Zertifikat gar nicht zwischen ungeimpften und geimpften Genesenen unterscheiden. 

Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag (22.02.2022) mit.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.