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Ukraine-Flüchtlinge: Autobesitz ist jetzt nicht mehr erlaubt

Seit über einem Jahr fliehen ukrainische Flüchtlinge vor dem Krieg in ihrem eigenen Land und finden Zuflucht in Europa. Jetzt drohen diesen Flüchtlingen große Einschränkungen. Dazu gehört auch der Besitz eines Autos, etwas, das für die meisten von uns ein selbstverständliches Recht zu sein scheint. Einem neuen Beschluss zufolge werden ukrainische Flüchtlinge jedoch bald gezwungen sein, ihre Autos zu verkaufen.

Diese Änderung hat die Regierung beschlossen: Derzeit haben ukrainische Flüchtlinge bei ihrer Ankunft im Land Anspruch auf bestimmte Leistungen. Dazu gehören medizinische Versorgung, Lebensmittel, Kleidung und Hilfe bei der Unterbringung. Als anerkannte Flüchtlinge haben sie auch Anspruch auf das neue Bürgergeld.

Bisher hatten sie auch Anspruch auf Bürgergeld, selbst wenn sie ein eigenes Fahrzeug besaßen. Das war sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland der Fall. In der Schweiz hat die Regierung nun jedoch entschieden, dass dies nicht mehr toleriert wird: Ein Fahrzeug gilt als Vermögen und muss daher verkauft werden, bevor eine Person Anspruch auf staatliche Beihilfen hat.

Warum wurde diese Regelung erst jetzt geändert? Es ist die Erkenntnis, dass der Krieg in der Ukraine wahrscheinlich noch lange andauern wird. Früher hoffte man auf ein baldiges Ende des Krieges. Dann bräuchten die ukrainischen Flüchtlinge Transportmittel, um in ihre Heimat zurückzukehren. Doch nun ist zumindest die Schweizer Regierung zu der Einschätzung gelangt, dass die ukrainischen Flüchtlinge noch einige Zeit bleiben werden.

Eine Überlegung ist, dass die meisten ukrainischen Flüchtlinge bereits seit mehreren Monaten im Land sind. Sie hatten also die Möglichkeit, sich Arbeit zu suchen und ihr eigenes Geld zu verdienen. Diejenigen, die jetzt noch Bürgergeld erhalten, werden dieses wahrscheinlich längerfristig benötigen und sollten es daher zu denselben Bedingungen erhalten wie Schweizer Bürger.

In Deutschland liegen die Dinge etwas anders, denn sofern es sich nicht um ein sehr teures Fahrzeug handelt, ist der Bezug von Bürgergeld kein Hindernis für den Besitz eines Autos. Auf der Website buerger-geld.org heißt es: “Das Auto, das KFZ, mit einem Wert bis zu 15.000 Euro wird auch nicht als Vermögen berücksichtigt.” Die Begründung lautet: “Die Sonderstellung des Autos kann damit begründet werden, dass es im heutigen Arbeitsleben notwendig ist, um die Arbeitsstelle zu erreichen.” Bisher waren nur Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu 7500 Euro zugelassen, dies hat sich nun geändert und wurde durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts bestätigt. Auch wenn ein Fahrzeug mehr als 15.000 Euro wert ist, können Ausnahmen gelten.