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Update: Sind Impfungen wirklich alle drei Monate notwendig? Die neuen Corona-Regeln

Die Bundesregierung hat kürzlich ihre Pläne für den Herbst bekannt gegeben: Um die erwartete Welle von Corona-Infektionen unter Kontrolle zu bringen, sollen ab dem ersten Oktober eine Reihe von Schutzmaßnahmen in Kraft treten. Die geplante Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes hat bereits für viel Kontroverse und Verunsicherung gesorgt. Hier sind die Fakten zu den neuen Corona-Regeln.

Ab dem 1. Oktober müssen FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Dazu gehören Busse, Straßenbahnen und Züge, die sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr fahren. Auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wird die Maskenpflicht fortgesetzt. Vor dem Zugang zu diesen Einrichtungen werden auch weiterhin Tests vorgeschrieben.

Die Bundesländer können entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dazu könnte eine Maskenpflicht für öffentliche Innenräume gehören, in denen ein hohes Infektionsrisiko besteht, wie z. B. in Notunterkünften und Schulen. Unter diesen Umständen könnte auch eine Maskenpflicht für Bars, Restaurants, Freizeitzentren und Kinos und ähnliche Innenräume durchgesetzt werden.

Eine Alternative zur Maskenpflicht ist der Nachweis einer Impfung innerhalb der letzten drei Monate. Der Nachweis der Genesung oder ein negativer Test werden ebenfalls akzeptiert. Verwirrung kommt dadurch auf, dass derzeit noch die vierte Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Wenn man sich jetzt impfen lässt, ist diese Impfung dann im Oktober noch gültig? Nein, nach den vorgeschlagenen Regelungen müssen Sie Ende September eine weitere Auffrischung bekommen.

Das ist der Zeitpunkt, an dem die neuen Moderna-Impfdosen zur Verfügung stehen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Moderna-Auffrischungsimpfung für alle empfohlen, da diese vor einer Infektion mit Omikron sowie den früheren Varianten schützen soll.

Wer sich nicht alle drei Monate impfen lassen will und das Glück hat, sich nicht anzustecken, kann sich alternativ einem PCR-Test unterziehen. Seit der Änderung der Testregeln im Juni ist dieser Test jedoch kostenpflichtig (3 Euro pro Test) und nur an bestimmten Orten in der Nähe von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen erhältlich.

Je nach der Zahl der Corona-Fälle können die Länder zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Schulschließungen und Lockdowns sind den Angaben der Bundesregierung zufolge jedoch nicht geplant.

Die vorgeschlagenen Pläne zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes sind noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Genehmigung muss noch erfolgen, und angesichts der zahlreichen Fragen und Einwände sind noch einige Änderungen möglich.