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Verfassungsrichter zur Pandemie: Grundrechte gelten in vollem Umfang

Nicht mehr lange und die Coronapandemie wird zwei Jahre alt. Nach wie vor sind die Impfpflicht und auch Kontaktbeschränkungen ein großes umstrittenes Thema. Generell stoßen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht immer auf Verständnis, sondern werden teils hart kritisiert und manchmal sogar missachtet.

Mit Professor Henning Radtke, äußerte sich kürzlich erstmalig ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen.

Laut Radtke seien zwei Dinge wichtig zu betonen. Erstens: „Auch in der Pandemie gelten die Grundrechte in vollem Umfang.” Und zweitens: „Wenn Grundrechte eingeschränkt werden, um der Pandemie Herr zu werden, dann geht das nur unter den allgemeinen Voraussetzungen jeder anderen Grundrechtseinschränkung auch.” Diesen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit “wird die Politik auch in Zukunft zu berücksichtigen haben”. Bedeutet im Umkehrschluss: So einfach lässt sich in Deutschland das Grundgesetz nicht aushebeln. Das hatten Querdenker und Verschwörungstheoretiker in der Bundesrepublik nämlich schon öfter für möglich gehalten und dagegen demonstriert.

Laut Radtke müsse der Gesetzgeber legitime Ziele verfolgen und die eingesetzten Maßnahmen müssten geeignet sein, diese Ziele zu erreichen. Maßnahmen sind also immer auch vom jeweiligen Ziel abhängig und müssen im Verhältnis zu diesem stehen. Kritik hierzu kann der Richter aber auch durchaus verstehen, wie er erklärt. „Ich kann Kritik gut verstehen, wenn es darum geht, dass viele Menschen in diesem Lande Sorge haben um ihre Freiheitsrechte.“ Aber mit seinen Aussagen beruhigt er hier ebenfalls.