Warnung vor Gesetzesänderungen: „Corona-Maßnahmen für immer“

Wird die neue Bundesregierung neue Corona-Regeln erlassen. Ja, sie wird. So warnt zumindest Top-Jurist Prof. Josef Franz Lindner in aktuellen Medienberichten.

Um das zu tun, müsste eine zukünftige Ampel-Koalition eine Änderung des deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Bundestag durchbringen. Das im Juli 2000 erlassene Gesetz sieht vor, dass Maßnahmen wie ein Lockdown zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehören. Bisher hatte der Bundestag den Rahmen festgelegt, in dem die Pandemie bekämpft werden soll, dann aber die Länder dazu ermächtigt, konkret zu entscheiden, welche Maßnahmen genau ergriffen werden sollen. Deshalb sind die Corona-Regeln bislang vor allem von den Bundesländern per Rechtsverordnung erlassen worden. Das soll sich nun aber ändern.

Kein Ende des epidemischen Notstandes 

Erst vor kurzem hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz gegen das von Gesundheitsminister Jens Spahn ausgerufene Auslaufen der sogenannten “epidemischen Lage” zum 25. November gestellt. Angesichts der steigenden Inzidenzen fordern die Länder vom Bund einen rechtssicheren Rahmen für den Kampf gegen Corona, auch während der Wintermonate. Dazu sollten u. a. die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), das Tragen von Masken und Abstand halten, gehören. Um das zu ermöglichen, muss der von Spahn beendete epidemische Notstand als Voraussetzung für Corona-Maßnahmen gestrichen werden.

Genau dieser Punkt ist offenbar Gegenstand der gegenwärtigen Koalitionsgespräche. SPD, Grüne und FDP sprechen gerade mit den anderen Fraktionen im Bundestag sowie mit den Vertretern der Bundesländer. Ziel: Diese Änderung noch im November im Bundestag zu beschließen – bevor der Notstand  ausläuft.

Verschärfung der Rechtslage

Während SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich gestern im Bundestag forderte, dass die Länder mithilfe des Infektionsschutzgesetzes befähigt werden müssen, mit verschiedenen Maßnahmen auf steigende Infektionszahlen zu reagieren, gibt es Warnungen vor Corona-Maßnahmen “ohne Ende”. Massive Einschränkungen wie z.B. die 3G-Regel sollten nicht von einer pandemischen Sondersituation losgelöst werden, warnt Jurist Prof. Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg. Wenn diese “Hürde fällt“, so Lindner, wäre das “eine deutliche Verschärfung” der Rechtslage. Damit könnten Einschränkungen auch ohne erklärte Notlage fortbestehen und laut Linder „Corona-Maßnahmen für immer“ bestehen.