Das Bundesverfassungsgericht hat zwar einen Eilantrag gegen die Impfpflicht abblitzen lassen, aber Gesundheitsminister Lauterbach musste trotzdem eine Schlappe einstecken.
Denn trotz des grünen Lichts für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ist das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde des Eilantrages der Impfgegner nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen “nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen”, hieß es in der Begründung des Gerichts vom 10. Februar 2022.
“Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt”. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien “grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen”, so die Verfassungsrichter.
Die Entscheidung, die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung durch das RKI unter der Leitung von Lothar Wieler und das Paul-Ehrlich-Institut zu regeln und darüber zu entscheiden, wer unter welchen Umständen und wie lange als genesen bzw. geimpft gilt, zweifeln die Richter in Karlsruhe allerdings an. Eine klare Ansage und eine eindeutige Watsche für Lauterbach. Diese Regelung sei womöglich nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei. Nach Meinung der Richter sei es fragwürdig, dass RKI und PEI über die Rechte von Millionen von Bundesbürgern entscheiden dürfen.
Auch die Politik hatte in den letzten Wochen über dieses Thema gestritten, nachdem das RKI den Genesenen-Status von 6 auf drei Monate verkürzt hatte. Lauterbach hatte die Aktion wegen mangelnder Kommunikation kritisiert, doch sie im Nachhinein als „sinnvoll“ verteidigt.
Die Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hat bei Lauterbach zu einer Kehrtwende und fur das RKI zu einer Entmachtung geführt. “Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden. Sonst trage ich die politische Verantwortung für das Handeln anderer”, so der Minister.
Wie lange das Tauziehen um die Befugnisse für die Impf- und Genesenen-Regeln andauert, bleibt ungewiss. Es bleibt ein Institutionsgerangel mit offenem Ende heißt es aus informierten Kreisen.
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