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Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale? – Das müssen Bürger wissen!

Das Entlastungspaket der Ampel enthält eine Einmalzahlung: Die sogenannte Energiepauschale, die vor allem die durch den Ukraine-Krieg entstandene Energiekosten-Explosion ein bisschen abfedern soll. Doch wer bekommt den Bonus ausgezahlt und wann ist es soweit? Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte hierzu jetzt folgendes: Für die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist berechtigt, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält und damit unbegrenzt steuerpflichtig ist. Außerdem muss im Laufe des aktuellen Jahres ein Einkommen aus folgenden Quellen bezogen werden: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit, Lohnarbeit.

Doch wie sieht es mit Rentnern aus? Bekommen auch sie die 300 Euro ausgezahlt?
Leider nein. Rentner und Pensionäre sind – sofern sie keine der oben genannten Einkünfte beziehen – explizit von der Einmalzahlung der Energiepreispauschale ausgeschlossen.

Minijobber mit mehreren Stellen wird die Energiepreispauschale nur im Rahmen des „ersten Dienstverhältnisses“ ausbezahlt. Welches das ist, muss der Arbeitnehmende in einer schriftlichen Erklärung festlegen. Ohne diese Bestätigung darf der Arbeitgeber die Einmalzahlung nicht auszahlen. Betrugsversuche sind hier strafbar.
Jeder, der berechtigt ist, bekam die Energiepreispauschale am 1. September von seinem Arbeitgeber ausbezahlt. Bei Selbstständigen wurde die Summe von der Vorauszahlung der Einkommenssteuer abgezogen.

Doch wie viel Geld der Energiepreispauschale landet am Ende wirklich auf dem Konto? Nach den Angaben, die als Grundlage auf den Daten des Statistischen Bundesamtes basieren, bleiben beispielsweise bei einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von 54.304 Euro nach der Steuer 193 Euro von der Einmalzahlung der Energiepreispauschale über. Was am Ende aber wirklich netto über bleibt hängt dabei natürlich immer vom eigenen Bruttogehalt ab.