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Wichtiges Renten-Update: So viel Extrageld steht Eltern jetzt zu

Die eigene Rente wird nicht nur maßgeblich davon bestimmt, was man in seinem Leben verdient hat. Auch die Kindererziehungszeit können Väter und Mütter auf die Rente anrechnen lassen. Ein fairer Zug, denn grade Mütter erhalten im Rahmen der Kindererziehung nicht nur kein Gehalt, sondern zahlen in dieser Zeit auch automatisch nichts in die Rentenkassen sein.

Anspruch auf sogenannte Kindererziehungszeiten haben Eltern, die ihre Kinder in den ersten 30 – 36 Monaten nach der Geburt versorgt und nicht in eine Fremdbetreuung gegeben haben.
Ausgenommen sind jedoch Eltern, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer besonders viel verdienen. Bei ihnen erhöht sich die Rente durch die Erziehung des Nachwuchses nicht. Doch was heißt „besonders viel verdienen“? Als Richtwert gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (monatlich 7. 100 Euro im Westen und 6.700 Euro im Osten).
Für selbstständige Topverdiener wie Ärzte oder Rechtsanwälte gilt dies übrigens nicht: Sie erhalten „die vollen Ansprüche aus der Kindererziehungszeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes“, erklärt die Stiftung Warentest.

Je Kind gelten Rentenansprüche für die Kindererziehung nur für einen Elternteil. Eltern können sich die Zeiten aber aufteilen und dann beide davon profitieren.

Um die Kindererziehungszeit auf die eigene Rente anrechnen lassen zu können, muss ein entsprechendes bei der Rentenkasse erhältliches Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Damit können sich Eltern in der Regel aber bis zur Rente Zeit lassen. Sinnvoll ist ein früherer Antrag aber dennoch, damit die zu erwartenden Altersbezüge besser abgeschätzt werden können.

Die Stiftung Warentest erklärt, dass die Zeit der Kindererziehung die Rente ungefähr so stark erhöht, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und zusammen mit einem Arbeitgeber Beiträge gezahlt.