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Wohnungseigentümer und Mieter aufgepasst: Wichtige 10-Jahres-Frist läuft dieses Jahr ab

Es ist eine Verpflichtung, der alle deutschen Bürger in diesem Jahr nachkommen müssen: Denn in 2023 laufen die zehn Jahre einer besonderen Pflicht ab. Manch einer hat sie vielleicht schon vergessen, doch wir rufen sie gerne noch einmal in Erinnerung, denn es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe, die unbedingt einzuhalten ist:

Es handelt sich um den Austausch der Rauchmelder. Vor knapp 20 Jahren hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten eingeführt. 2013 folgten dann Bayern und viele andere Bundesländer. Zehn Jahre ist das inzwischen her und deswegen ist jetzt ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch fällig, damit die sicherheitsrelevante Vorgabe auch eingehalten wird.

Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass die Geräte nach zehn Jahren nicht mehr dem neusten Standard entsprechen und vielleicht auch schon Defekte aufweisen.
Wichtig zu wissen: Man muss hier selbst aktiv werden! Denn nur wer einen Wartungsservice bezahlt, der wird an diese Austauschpflicht aktiv erinnert. Alle anderen müssen sich selbst informieren und auch tätig werden. Überprüft werden kann der Zeitpunkt des Austausches übrigens auch selbst: Auf der Rückseite oder der Innenseite eines jeden Rauchmelders befinden sich Hinweise zum Auswechseldatum des Meldesystems. Einfach nachlesen und am besten einen Vermerk im Kalender machen.

Alte Rauchmelder sind als Elektroschrott zu entsorgen. Sie sollten auf einem Wertstoffhof abgegeben werden, wo sie dann einem sachgemäßen Recycling-Prozess unterzogen werden können.
Vor allem sollte man den Wechsel nicht nur aus gesetzlicher Verpflichtung heraus vollziehen. Auch die eigene Sicherheit sollte jedem Menschen so sehr am Herzen liegen, dass man sich auf diese Weise einfach und unproblematisch vor einem Feuer und dem eventuellen Tod schützen kann. Finanziell sind solche Rauchmelder auch keine große Sache. Es gibt sie in unterschiedlichen Preiskategorien, doch alle erfüllen natürlich ihren Zweck.